Noch kein VAA-Mitglied? Jetzt Mitglied werden!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im VAA! Ihre Mitgliedschaft können Sie bequem online oder durch das Ausfüllen des unten beigefügten PDF-Formulars beantragen. Die Mitgliedschaft beginnt in dem Monat, in dem Sie den Aufnahmeantrag ausfüllen und vollständig absenden – oder zu einem späteren Wunschtermin. Eine Rückdatierung ist nicht möglich.

Bitte senden Sie das unterschriebene Formular als Anhang per E-Mail an verwaltung@remove-this.vaa.de

oder per Fax an +49 221 160016

oder per Post an

VAA – Führungskräfte Chemie 
Mohrenstraße 11 – 17
50670 Köln
 

Alternativ können Sie die Mitgliedschaft auch online beantragen:

Cookies und Javascript

Zum Ausfüllen des Onlineantrags muss der Browser Cookies akzeptieren. Auch muss dafür Javascript aktiviert sein. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Mitgliedsantrag stattdessen als PDF-Formular heruntergeladen werden.

Mitgliedsbeitrag

Für Berufstätige beläuft sich der Mitgliedsbeitrag

  • bei Arbeitgebern in den alten Bundesländern auf 240 Euro pro Jahr,
  • bei Arbeitgebern in den neuen Bundesländern auf 216 Euro pro Jahr.

Berufsanfänger zahlen in den ersten zwei Jahren der Mitgliedschaft nur den halben Beitrag!

DECHEMA-Kombimitglieder, die dem VAA neu beitreten, zahlen in den ersten drei Jahren den halben Beitrag.

Für Studenten ist die Mitgliedschaft kostenlos.

Informationen zur Mitgliedschaft

Stimmt Ihr Gehalt?

Der Gehalts-Check
zeigt VAA-Mitgliedern,
wie viel sie im
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Hinweis zu Wartefristen

Für Neumitglieder im VAA gelten bis zur erstmaligen Inanspruchnahme des Juristischen Service Wartefristen. Für die Rechtsberatung beträgt diese Frist 1 Monat nach Verbandseintritt, für den Rechtsbeistand (außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber) 3 Monate und für den Rechtsschutz (Vertretung vor den Arbeitsgerichten) 6 Monate. Weitere Details in unseren Rechtsschutzrichtlinien.

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