Eine arbeitsvertragliche Regelung, die Beschäftigte dazu verpflichtet, eine vom Unternehmen für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist laut BAG unwirksam.