VAA zur Europawahl: Wahlbeteiligung ist Schlüssel zum gemeinsamen Europa
„Die Europäische Union hat über Jahrzehnte bewiesen, dass sie allen Unkenrufen zum Trotz ein echter Garant für Frieden und Freiheit in Europa ist“, erklärt die 1. VAA-Vorsitzende Dr. Birgit Schwab. „Gerade in einer Zeit, die geprägt ist von zahlreichen, sich global überlappenden Krisen, kommt es mehr denn je auf eine funktionsfähige EU an.“ Nur eine starke EU könne den gemeinsamen Wohlstand und die Beschäftigung in Europa, aber auch in Deutschland sichern.
Als überparteiliche Interessenvertretung der Fach- und Führungskräfte in einer der Schlüsselindustrien des Landes spricht der VAA keine Wahlempfehlung aus. Doch dabei bekennt sich der VAA klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. „Deswegen widerspricht es in keiner Weise unserem Neutralitätsanspruch, wenn wir als Verband zur Wahl von Parteien raten, die zu Europa stehen“, betont Schwab. „Ich sage unseren Mitgliedern in aller Deutlichkeit: Wählt keine Parteien, die unsere Demokratie und unsere Freiheit bedrohen!“ Extremistische und europafeindliche Parteien haben das Potenzial, das Gesellschafts- und Wirtschaftssystem aus den Fugen zu werfen und langfristig zu zerstören. „Was dagegen helfen kann, ist eine möglichst hohe Wahlbeteiligung.“
Im politischen System der EU spiele das Europäische Parlament (EP) eine wichtige Rolle, ergänzt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow. „Diese Rolle wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern leider immer noch nicht ihrer Bedeutung entsprechend wahrgenommen.“ Dabei haben die direkt gewählten EP-Abgeordneten einen großen Einfluss auf die politischen Entscheidungen in der EU. „Ob die Zukunft der gemeinsamen Energiepolitik, der Abbau der Bürokratie, die Sicherung der industriellen Basis oder Investitionen in Zukunftstechnologien für den Klimaschutz: Über die Wahl ihrer jeweiligen Europaabgeordneten kann jedes einzelne wahlberechtigte VAA-Mitglied mitbestimmen, wie es in Europa weitergeht.“ Die wichtigste Voraussetzung dafür sei, am 9. Juni 2024 das eigene Wahlrecht zu nutzen.