Wir stärken Sie für ein erfolgreiches Berufsleben, vertreten Ihre Interessen und vernetzen Sie mit unserer Community.
Mitbestimmen, mittendrin sein, mitgestalten.
Zum ausgereiften System der Mitbestimmung gehören in Deutschland die Betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung. Auf diese Weise nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf verschiedenen Ebenen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Neben verantwortungsvoller Tarifpolitik ist die gesetzliche Mitbestimmung ein Schlüssel zum Erfolg der deutschen Wirtschaft.
Der VAA ist in zahlreichen Betriebs- und Aufsichtsräten sowie Sprecherausschüssen mit Mitgliedern vertreten und setzt sich für Ihre Interessen ein.
Individueller und kollektiver Schutz der Beschäftigten im Arbeitsprozess
Konstruktive Lösung von Konflikten und Vermeidung von Arbeitskämpfen
Förderung einer diversen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur
Steigerung der Identifikation von Beschäftigten mit ihren Unternehmen
Förderung nachhaltiger Innovationsprozesse in den Unternehmen
Als Interessenvertretung der außertariflichen Angestellten setzt sich der Verband auch auf Betriebsebene für die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Belange von Beschäftigten ein. Die Mitarbeit von AT-Angestellten in der betrieblichen Mitbestimmung trägt zur Sicherung des sozialen Friedens im Unternehmen bei. AT-Angestellte können rechtlich nur über den Betriebsrat vertreten werden. Viele VAA-Betriebsratsmitglieder gehören selbst diesem Kreis an und kennen die Anliegen ihrer Klientel daher besonders gut. Gemäß Mitbestimmungsrecht nimmt der Betriebsrat Einfluss auf Entgelt und Vergütung von AT-Angestellten. Denn auch im außertariflichen Bereich müssen Arbeitgeber und Betriebsrat Gehaltsgruppen bilden und ihre Wertigkeit zueinander festlegen. Regelmäßig treffen sich die im VAA organisierten Betriebsratsmitglieder zu Konferenzen und Schulungen. Hier steht neben der Information insbesondere der Erfahrungsaustausch im Vordergrund. Darüber hinaus bietet der VAA jährlich mehrere Seminare zu betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Themen an.
Die Unternehmensmitbestimmung zielt auf die Arbeitnehmerbeteiligung an zentralen unternehmerischen Planungs-, Leitungs- und Organisationsentscheidungen ab. Sie wird durch die Beteiligung der Beschäftigten im Aufsichtsrat des mitbestimmten Unternehmens ausgeübt. Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung und Beratung der Unternehmensführung. Sowohl Aufsichtsrat als auch Vorstand und Geschäftsführung erfüllen ihre Aufgaben in eigener Verantwortlichkeit: Sie sind verpflichtet, zum Nutzen der Gesellschaft zu arbeiten und Schaden von dieser abzuwenden. In fast allen Aufsichtsräten der mitbestimmten Chemie- und Pharmaunternehmen haben VAA-Mitglieder den Sitz des leitenden Angestellten inne. Regelmäßig bewerben sich VAA-Kandidaten auch mit Erfolg um sogenannte Arbeitnehmersitze und Gewerkschaftssitze. Im VAA organisierte Aufsichtsratsmitglieder vertiefen ihr nötiges Fachwissen für eine qualifizierte Amtsausübung auf Tagungen und Seminaren. Einen Teil ihrer Tantiemen führen VAA-Aufsichtsrätinnen und -aufsichtsräte an den Verband ab.
In der pluralistisch angelegten Betriebsverfassung sind leitende Angestellte (LA) durch den Sprecherausschuss verankert. Er vertritt ihre Interessen gegenüber der Unternehmensleitung. In allen größeren Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind VAA-Mitglieder in den Sprecherausschüssen der leitenden Angestellten mehrheitlich vertreten. Überwiegend stellt der VAA auch die Vorsitzenden. Der Verband unterstützt, berät und schult seine Sprecherausschussmitglieder in allen rechtlichen Fragen, von der Bewerbung um eine Kandidatur bis zur täglichen Arbeit im Sprecherausschuss. Daneben unterstützt der Verband seine Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bei der Durchführung von Vollversammlungen der leitenden Angestellten im Unternehmen. Der VAA informiert über das Wahlverfahren und die Geschäftsführung des Sprecherausschusses sowie die Mitwirkungsrechte und den Abschluss von Sprecherausschussvereinbarungen. Regelmäßig treffen sich VAA-Sprecherausschussmitglieder auf Konferenzen und Schulungen. Dabei werden sie von den Juristinnen und Juristen des VAA in Sachen Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.
Auf der internen Mitgliederplattform MeinVAA finden sich hilfreiche Infomaterialien und Toolboxen für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des VAA in verschiedenen Gremien.
Auf der Plattform für Arbeitnehmervertreter gibt es wichtige Dokumente und Arbeitshilfen für die Arbeit der Betriebsratsmitglieder und Sprecherausschussmitglieder im VAA.
In der Toolbox für Betriebswahlen gibt es wichtige Dokumente und Arbeitshilfen für den Wahlkampf der Betriebsratsmitglieder im VAA. Die Toolbox wird regelmäßig aktualisiert.
Der VAA-AT-Entgeltrechner dient dazu, eine Orientierung zu geben, ob das eigene AT-Entgelt einschließlich aller relevanten Bestandteile oberhalb des maßgeblichen E 13-Vergleichsentgeltes liegt.