Vermischtes

ChemieGeschichte(n) – 4. März 1936

Das Ende der „Hindenburg“ am 7. Mai 1937.
Das Ende der „Hindenburg“ am 7. Mai 1937. Foto: Sam Shere – Wikimedia Commons

Zeppelin „Hindenburg“ und der Stoff der Träume

Unter der Überschrift „ChemieGeschichte(n)“ wirft das VAA Magazin einen Blick auf Meilensteine der chemisch-pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt stehen Personen, Dinge oder Ereignisse, die Geschichte gemacht haben und deren Einflüsse bis heute spürbar sind.

Fokker, Euler-Doppeldecker, Eindecker-Tauben: Kurz vor dem Ersten Weltkrieg war am Himmel plötzlich jede Menge los. Die Begeisterung für alles, was fliegt, erfasste die Menschen, so auch den jungen Carl Zuckmayer, der fasziniert das Treiben über den Dächern von Mainz beobachtete.
Irgendwann sollte dann auch ein Zeppelin erscheinen. Das nach seinem Erbauer Ferdinand Adolf Heinrich August Graf von Zeppelin benannte Luftschiff wurde laut Zuckmayer an einem Sommermorgen über der Stadt erwartet. Die Kinder hatten schulfrei. „Ganz Mainz staute sich am Ufer und in der Rheinallee“, erinnerte sich der Schriftsteller später in seinen Memoiren „Als wär’s ein Stück von mir“.

Wer nicht erschien, das war der Zeppelin. „Natürlich gingen die wildesten Gerüchte um. Der Zeppelin sei in der Luft explodiert, in Flammen aufgegangen, brennend auf die Stadt Mannheim niedergestürzt, ganz Mannheim gleiche einem Trümmerhaufen“, notierte Zuckmayer. Die Befürchtungen waren nicht aus der Luft gegriffen. Unfälle und Pannen begleiteten das Luftschiff von seinen Anfangstagen an. Hinzu kam ein spezielles Problem: Die Zeppeline fuhren mit hochexplosivem Wasserstoff. Als die Luftschiffe immer größer wurden, suchten die Konstrukteure deswegen nach Alternativen.

Beim legendären Riesenzeppelin „Hindenburg“, dessen Jungfernfahrt am 4. März 1936 stattfand, wollten die Verantwortlichen stattdessen auf nicht brennbares Helium zurückzugreifen. „Helium war jedoch wesentlich teurer und hatte eine geringere Tragkraft als Wasserstoff“, schreibt Sabine Ochaba auf der Homepage des Zeppelin Museums in Friedrichshafen am Bodensee. „Aus diesem Grund musste das Luftschiff vergrößert werden.“ Die „Hindenburg“ kam schließlich auf stattliche 245 Meter Länge. Das Luftschiff der Superlative konnte bis zu 100 Passagiere und elf Tonnen Fracht transportieren. Die Reisegeschwindigkeit lag bei 120 Kilometern pro Stude, die Reichweite bei 12.000 bis 16.000 Kilometern – wie gemacht für Flüge über den Atlantik nach Amerika. 

Blieb die Sache mit dem Helium. Bei der Beschaffung gab es laut der Archivleiterin des Museums Barbara Waibel Probleme. Die USA hatten das Monopol auf das Gas. „Da die US Navy jedoch selbst Großluftschiffe betrieb, benötigte sie das Helium für ihre eigenen Zwecke. Ein Gesetz von 1927 verbot die Ausfuhr von Helium.“

Deswegen musste die „Hindenburg“ doch mit Wasserstoff fahren. Das führte letztlich am 6. Mai 1937 beim Landeanflug auf Lakehurst zur Katastrophe. Zunächst war nur eine kleine Flamme sichtbar. Doch dann ging alles rasend schnell: Innerhalb von nur 32 Sekunden brannte der Zeppelin aus: 13 Fahrgäste und 22 Crewmitglieder starben. Bis heute sind die Ursachen des Unglücks laut Sabine Ochaba nicht vollständig geklärt. „Der amerikanische wie auch der deutsche Untersuchungsbericht gehen von einer Verkettung unglücklicher Umstände und einem großen Leck in Gaszelle vier aus, das durch einen gerissenen Spanndraht verursacht wurde.“ Das Unglück bedeutete das vorläufige Ende der deutschen Zeppelin-Luftschifffahrt. Inzwischen sind hin und wieder die „Zigarren“ am Himmel zu sehen – oft als Werbeträger.

Die von Zuckmayer beschriebene Zeppelin-Fahrt über Mainz ging seinerzeit glimpflich aus. Das Luftschiff habe kurz vor Mainz notlanden müssen, später aber seine Fahrt fortsetzen können. „Ein tiefes Brummen erfüllte die Luft, wie von Hummelschwärmen, alles stürzte auf die Straße, aber ehe die Leute richtig ‚Hurra‘ rufen konnten, war es schon verebbt und verklungen.“

Glückwünsche

Miträtseln und gewinnen!

Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner der Dezemberausgabe: Katja Güldner, Werksgruppe Bayer Berlin, Dr. Christian M. Jung, Werksgruppe BASF Ludwigshafen, und Dr. Marco Hofmann, Werksgruppe Wacker Burghausen. Für diese Ausgabe ist der Einsendeschluss der 15. März 2026. Nach Ablauf der Frist wird die Lösung auf der VAA-Website eingestellt. Das Lösungswort bezeichnet wieder einen Begriff aus den Naturwissenschaften. Die Lösung des Sudokurätsels wird ebenfalls im Internet eingestellt. Bitte Rückmeldungen per E-Mail (redaktion@remove-this.vaa.de), Fax (+49 221 160016) oder Post an die VAA-Geschäftsstelle Köln (Mohrenstraße 11 – 17, 50670 Köln) senden. Unter den richtigen Einsendungen werden drei VAA-Mitglieder gezogen, die jeweils einen Wunschgutschein im Wert von 25 Euro erhalten.

Leserbriefe

Zum Artikel „Wissenschaft im Film“, Ausgabe Dezember 2025

Das war jetzt eine Überraschung, von Harry Piel zu lesen. Die meisten Menschen sind nicht mehr in einem Alter, dass sie diesen Schauspieler kennen. Allerdings: Ich bin 1937 geboren und mein Vorname geht auf Harry Piel zurück. Die Alternative Adolf wollten meine Eltern nicht. 

Harry Baum, Leverkusen
 

Zum Artikel „Mindestjahresbezüge bleiben wegen Krise unverändert“, Ausgabe Dezember 2025

„In unserer Branche bleibt derzeit kein Stein auf dem anderen. Die Unternehmen brauchen dringend eine tarifpolitische Atempause, um sich so gut wie möglich neu aufzustellen. Wir müssen zügig und umfassend Wettbewerbsfähigkeit zurückgewinnen – und dazu muss auch die Tarifpolitik ihren Beitrag leisten.“

So kommentiert der BAVC das ernüchternde Ergebnis der langwierigen Verhandlungen zum Tarifvertrag zu den Mindestjahresbezügen in der Chemieindustrie. Die schwierige Lage der Industrie ist allen bekannt. Dem Arbeitgeberlager für das Jahr nicht noch weitere Lohnkosten aus dem Tarifvertrag aufzulasten, kann ein Weg sein, um Arbeitsplätze zu sichern. Es stellt sich nur die Frage, über welchen Betrag denn konkret gesprochen wurde und wie weit dieser für die Chemiearbeitgeber überhaupt ins Gewicht fällt. Warum ist es den Verhandlern der Arbeitnehmerseite nicht gelungen, dem Arbeitgeberlager bei dem Zugeständnis einer Nullrunde, überfällige Anpassungen abzuringen, wie die Ausweitung der Tarifverträge auch auf die ostdeutschen Bundesländer, einen „Gewerkschaftstag“ wie bei der IGBCE oder die Anerkennung des Landesarbeitsgerichtsurteils Rheinland-Pfalz, dass ein außertariflicher Arbeitsvertrag auch außertarifliche Bezahlung erfordert? 

Wem nützt der Tarifvertrag? Aus meiner Perspektive gibt der Verband den Arbeitgebern damit die Möglichkeit, Kollegen im zweiten Beschäftigungsjahr mit einem außertariflichen Vertrag ein deutlich geringeres Gehalt zu zahlen als in der höchsten Tarifstufe. Das Gehalt eines nach T 13 beschäftigten Kollegen beträgt in unserem Tarifbezirk 95.173 Euro, ohne die zusätzliche freiwillige Erfolgsbeteiligung, die bei meinem Arbeitgeber zusätzlich zur tariflichen Jahresleistung in einem normalen Geschäftsjahr zusätzlich ungefähr ein Monatsgehalt ausmacht.

Im Vergleich steht hierzu 74.050 Euro für einen Akademiker ohne und 86.075 Euro mit Promotion als Mindestbezüge (2. Jahr) im Tarifvertrag. Bei dem Akademiker ist mit dem Gehalt anfallende „vorübergehende und geringfügige Mehrarbeit“ abgegolten. Die tariflich Beschäftigten feiern ihre Überstunden ab oder bringen diese wertgebend in verschiedene Fördersysteme (zum Beispiel Langzeitkonto) ein. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, bei dem einem aus dem Tarif- in den außertariflichen Bereich beförderten Kollegen ein Gehalt oberhalb der höchsten Tarifstufe zugesprochen wurde, wird unbezahlte Mehrarbeit gerade als ein Kriterium herangezogen, warum eine über dem Tarif liegende Bezahlung angemessen ist.

Der Mindestgehaltstarifvertrag wird von meinem Arbeitgeber dazu genutzt, außertariflich angestellte Kollegen mit einer technisch-wissenschaftlichen Ausbildung eine ihrem Vertrag angemessene Bezahlung zu verwehren, während AT-Kollegen mit einer anderen (zum Beispiel kaufmännischen) Ausbildung das Gehalt mit einer Nachzahlung entsprechend auf das Niveau oberhalb der K 13 angehoben wurde. Dies stellt eine klare Ungleichbehandlung verschiedener akademischer Ausbildungen dar.

Auch der Zeitpunkt der erzielten Einigung ist für die Arbeitnehmervertreter in den Betrieben schlecht gewählt, finden doch in diesen Tagen in den Unternehmen die Verhandlungen zu den Anpassungen der AT-Gehälter statt. Den Verhandlern der Arbeitnehmer werden mit dem Abschluss des Vertrages sicher keinen Rückenwind des Verbandes verspüren.

Nächstes Jahr sind im ersten Quartal Wahlen zum Betriebsrat. Auch die Wahlkämpfer sehen sich wegen dieses Abschlusses mit der Frage konfrontiert, weshalb man eine VAA-Liste oder VAA-Kandidaten denn überhaupt wählen soll.

Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die IGBCE mit einer Nullrunde aus industriepolitischer Verantwortung abspeisen lässt oder zumindest eine Anpassung zumindest in der Teuerungsrate herausholt. Ich könnte mir vorstellen, dass die IGBCE ihre „Muskeln“ spielen lässt und besser abschließt.

Die „Muskeln“ sind denn nun mal der Unterschied zwischen den beiden Gewerkschaften. Und das sind im Wesentlichen auch die Solidarität der Mitglieder und die daraus erwachsende Fähigkeit, dem Arbeitgeberlager mit Arbeitskampfmaßnahmen entgegenzutreten. Wie wirksam das sein kann, sieht man bei anderen Spartengewerkschaften wie der Vereinigung Cockpit und dem Marburger Bund.

So ist es denn an uns, den Mitgliedern des VAA, zu entscheiden, wie wir uns unsere Gewerkschaft wünschen. Denn machen wir uns nichts vor, trotz Subventionen wie dem Industriestrompreis werden die strukturellen Nachteile der Chemie in Deutschland nicht verschwinden und die Verteilungsspielräume schmaler. Da müssen wir den VAA als unsere Interessenvertretung stark machen.

Jörg Münzenberg, Hanau

Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion des VAA Magazins behält sich vor, Leserbriefe in der Printausgabe des VAA Magazins aus Platzgründen zu kürzen.

Personalia aus dem VAA: Patrick Herrmann ist neuer Referent für Presse und Politik beim VAA in Köln

Seit Jahresbeginn 2026 hat Patrick Herrmann die Position als Referent für Presse und Politik beim VAA in der Geschäftsstelle Köln übernommen. Der 29-Jährige koordiniert die externen und internen Kommunikationsmaßnahmen, inklusive der sozialen Netzwerke. „Wir sind sehr glücklich, mit Patrick Herrmann einen Kommunikator gewonnen zu haben, der sich sowohl in der chemischen Industrie mit all ihren Herausforderungen bestens auskennt als auch einen absoluten Rundumblick für Kommunikation mitbringt“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow.

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