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Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte für das Jahr 2024 ausgehandelt.
Autor: Timur Slapke · Veröffentlicht: 09.10.2024 Kategorien: Interessenvertretung Kategorien: Tarifpolitik
Am 9. Oktober 2024 haben die Tarifverhandlungen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und dem VAA in Köln stattgefunden. Verhandlungsführer waren die 1. Vorsitzende des VAA Dr. Birgit Schwab von der Wacker Chemie AG und das HessenChemie-Vorstandsmitglied Matthias Bürk von der Merck KGaA. Foto: Ursula Statz-Kriegel – VAA.
Am 9. Oktober 2024 haben die Tarifverhandlungen zwischen BAVC und VAA stattgefunden. Der entsprechende Tarifvertrag wurde in Köln abgeschlossen. Für das Jahr 2024 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach
für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss 74.050 Euro,
für Angestellte mit Promotion 86.075 Euro.
Die Erhöhung folgt dem Ende Juni 2024 im allgemeinen Tarifbereich vereinbarten Chemietarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.
Im Frühsommer nächsten Jahres werden die tariflichen Mindestjahresbezüge für 2025 festgelegt, wenn mehr Informationen über die weitere wirtschaftliche Entwicklung vorliegen.