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Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) haben die in der Branche geltenden Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte neu ausgehandelt.
Autor: Timur Slapke · Veröffentlicht: 09.12.2019 Kategorien: Tarifpolitik Kategorien: Interessenvertretung Kategorien: Pressemitteilungen Kategorien: Der Verband
Mit dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages über die Mindestjahresbezüge von Akademikern in der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind die Verhandlungen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (links) und dem VAA am 9. Dezember 2019 in Köln erfolgreich zu Ende gegangen. Foto: VAA
Am 9. Dezember 2019 in Köln haben der Verhandlungsführer des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie Georg Müller und der 1. VAA-Vorsitzende Rainer Nachtrab den Abschluss der Tarifverhandlungen besiegelt. Foto: VAA
Der entsprechende Tarifvertrag wurde am 9. Dezember 2019 in Köln abgeschlossen. Für das Jahr 2019 betragen die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr demnach
Für 2020 wurden die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr wie folgt festgelegt:
2021 gelten die folgenden tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr:
Die Erhöhung entspricht dem Ende November im allgemeinen Tarifbereich vorgenommenen Tarifabschluss unter Berücksichtigung des Charakters kalenderjährlich gezahlter Mindestjahresbezüge.
Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.