Wir stärken Sie für ein erfolgreiches Berufsleben, vertreten Ihre Interessen und vernetzen Sie mit unserer Community.
Um im Unternehmen mitwirken und mitgestalten zu können, sind starke Sprecherausschüsse wichtig. Im Frühjahr 2026 finden parallel zu den Betriebsratswahlen die Sprecherausschusswahlen statt. Hier wählen die leitenden Angestellten ihr Vertretungsorgan im Betrieb. Im Gespräch mit dem VAA Magazin stellt VAA-Jurist Christian Lange die Bedeutung der Wahlen heraus.
VAA Magazin: Warum sind die Sprecherausschusswahlen für leitende Angestellte wichtig?
Lange: Der Sprecherausschuss ist die Interessenvertretung der leitenden Angestellten in einem Unternehmen – sozusagen das Pendant zum Betriebsrat für die Führungsebene. Während der Betriebsrat die Interessen der Tarifbeschäftigten und nichtleitenden AT-Angestellten vertritt, kümmert sich der Sprecherausschuss um die spezifischen Belange der leitenden Angestellten. Bei der Wahl stärken die Leitenden mit ihrer Stimme ihr Vertretungsorgan.
Warum sollten sich Leitende überhaupt an der Wahl beteiligen? Viele sagen: „Ich bin Führungskraft, ich kann meine Interessen selbst vertreten.“
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Natürlich haben leitende Angestellte oft mehr Verhandlungsmacht als andere Arbeitnehmer. Aber gerade bei strukturellen Fragen – Umstrukturierungen, Standortschließungen, Änderungen von Vergütungssystemen – sind sie als Einzelne häufig machtlos.
Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen beschließt, die Bonusregelungen für alle leitenden Angestellten zu ändern, kann der Einzelne wenig ausrichten. Der Sprecherausschuss hingegen kann eine Vereinbarung aushandeln, die faire Regelungen vorsieht und die Interessen aller leitenden Angestellten berücksichtigt.
Hinzu kommt: In Krisenzeiten, wenn Stellen abgebaut werden, sind auch leitende Angestellte betroffen. Ein Sprecherausschuss kann bei Umstrukturierungen angemessene Abfindungen und Übergangsregelungen verhandeln.
Sie haben Umstrukturierungen erwähnt. Gerade in der Chemieindustrie gibt es derzeit massive Veränderungen. Welche Rolle spielt der Sprecherausschuss dabei?
Eine ganz zentrale! Die Chemieindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Standorte werden zusammengelegt, Geschäftsbereiche ausgegliedert, Konzernstrukturen neu geordnet. Für leitende Angestellte bedeutet das oft: Ihr Arbeitsplatz wird verlagert, ihre Position verändert sich oder sie verlieren schlimmstenfalls ihren Arbeitsplatz.
In solchen Situationen ist der Sprecherausschuss unverzichtbar. Er muss bei geplanten Maßnahmen informiert und angehört werden. Er kann Sozialpläne für leitende Angestellte aushandeln und darauf achten, dass bei Umstrukturierungen die berechtigten Interessen der Führungskräfte nicht unter den Tisch fallen.
Können Sie vielleicht ein konkretes Beispiel nennen?
Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Chemiekonzern gliedert einen Geschäftsbereich aus und überträgt ihn auf eine Tochtergesellschaft. Die dort tätigen leitenden Angestellten haben ihren Arbeitsvertrag mit der Muttergesellschaft, werden aber künftig ausschließlich für die Tochter tätig. Hier stellen sich viele Fragen: Bleibt der Arbeitsvertrag mit der Muttergesellschaft bestehen? Wie wird der Bonus berechnet, wenn er bisher vom Erfolg der Muttergesellschaft abhing? Welche Sprecherausschussvereinbarungen gelten künftig?
Der Arbeitgeber ist derjenige, der die Leistung von Arbeit kraft des Arbeitsvertrags fordern kann und zugleich Schuldner des Vergütungsanspruchs ist. In Konzernsituationen kann es aber zu komplexen Konstellationen kommen, bei denen leitende Angestellte faktisch für eine andere Gesellschaft tätig sind als die, mit der sie den Vertrag geschlossen haben. Der Sprecherausschuss kann hier für Klarheit sorgen und die Rechte der betroffenen leitenden Angestellten sichern.
Was passiert, wenn leitende Angestellte bei solchen Umstrukturierungen keinen Sprecherausschuss haben?
Dann stehen sie oft allein da. Anders als Arbeitnehmer, die vom Betriebsrat vertreten werden, haben leitende Angestellte ohne Sprecherausschuss keine kollektive Interessenvertretung. Sie müssen ihre Rechte individuell durchsetzen – was in der Praxis oft schwierig ist, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen und Konflikte scheuen. Ein starker Sprecherausschuss kann hier auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln und Lösungen finden, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
Und bei individuellen Problemen von Leitenden ist der Sprecherausschuss der kompetente Ansprechpartner für jeden einzelnen leitenden Angestellten. Jeder kann auf die Erfahrungen der Sprecherausschussmitglieder zurückgreifen und auch auf die Unterstützung des Sprecherausschusses zählen.
Jetzt stehen die Wahlen an. Was tun, wenn leitende Angestellte aus zeitlichen Gründen nicht an der Sprecherausschusswahl teilnehmen können? Kann man vorab wählen?
Hierfür gibt es die Briefwahl. Sie ist eine wichtige Option, gerade in Zeiten des mobilen Arbeitens. Leitende Angestellte sind oft viel unterwegs, arbeiten von verschiedenen Standorten aus oder sind im Außendienst tätig. Für sie wäre es unpraktisch oder sogar unmöglich, zu einem bestimmten Termin persönlich im Betrieb ihre Stimme abzugeben.
Der Wahlvorstand der Sprecherausschusswahl hat zudem die Möglichkeit, den Wahlberechtigten unaufgefordert die Briefwahlunterlagen zuzusenden, wenn leitende Angestellte beispielsweise aufgrund mobiler Arbeit voraussichtlich nicht im Betrieb sein werden. Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlvorstand eingehen – sonst können sie nicht berücksichtigt werden.
Welche Themen sind denn aktuell besonders wichtig für leitende Angestellte in der Chemieindustrie?
Neben den bereits erwähnten Umstrukturierungen sind es vor allem drei Bereiche. Erstens die KI und ihre Auswirkungen auf Führungsaufgaben: Viele klassische Führungsfunktionen verändern sich oder fallen weg. Der Sprecherausschuss kann hier Regelungen zur Nutzung der KI einfordern und bei der Neugestaltung von Aufgabenprofilen mitwirken.
Zweitens die Work-Life-Balance: Gerade, weil das Arbeitszeitgesetz für leitende Angestellte eben nicht gilt, ist das Thema wichtig. Der Sprecherausschuss kann zum Beispiel praxisnahe Regelungen zum mobilen Arbeiten aushandeln.
Drittens die Vergütung: In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit werden Bonussysteme oft angepasst oder gekürzt. Der Sprecherausschuss kann darauf achten, dass dies fair und transparent geschieht.
Und was sollten die Unternehmen dabei beachten?
Unternehmen sollten die Wahl aktiv unterstützen. Das bedeutet, dem Wahlvorstand die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die Wahl im Unternehmen bekannt zu machen und dafür zu sorgen, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Die meisten Unternehmen haben erkannt, dass die Sprecherausschüsse konstruktiv die Interessen der Leitenden vertreten und wichtige Beiträge zu Unternehmensentscheidungen liefern können. Dann ist es umso wichtiger, dass der Sprecherausschuss von den Wahlberechtigten mit ihrer Stimme die notwendige Rückendeckung erfährt.
Wie sehen Sie die Zukunft der Interessenvertretung für leitende Angestellte?
Ich bin überzeugt, dass Sprecherausschüsse in Zukunft noch wichtiger werden. Die Arbeitswelt verändert sich rasant und gerade leitende Angestellte sind von diesen Veränderungen stark betroffen. Gleichzeitig werden die Strukturen komplexer – Konzerne reorganisieren sich ständig, Arbeitsplätze werden flexibler, die Grenzen zwischen verschiedenen Gesellschaften verschwimmen.
In diesem Umfeld brauchen leitende Angestellte eine starke Interessenvertretung, die ihre spezifischen Belange artikuliert und durchsetzt. Der Sprecherausschuss ist dafür das richtige Instrument – vorausgesetzt, er wird von den leitenden Angestellten auch genutzt.
Haben Sie zum Abschluss noch einen Appell an die leitenden Angestellten?
Ja: Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr! Die Sprecherausschusswahl ist Ihre Chance, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen mitzugestalten. Gerade in Zeiten des Umbruchs, wie wir sie derzeit in der Chemieindustrie erleben, ist es wichtig, dass die Interessen der leitenden Angestellten eine starke Stimme haben.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl, wenn Sie nicht persönlich wählen können. Und wenn Sie selbst Ideen haben, wie die Situation leitender Angestellter verbessert werden kann: Kandidieren Sie! Der Sprecherausschuss lebt von Menschen, die sich engagieren und etwas bewegen wollen.
VAA-Jurist Christian Lange ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Geschäftsführer in der VAA-Geschäftsstelle Köln.
2025 hat der Juristische Service des VAA so viele Beratungen durchgeführt wie noch nie. Auch die Zahl der Rechtsschutzfälle ist nach einem Absinken 2024 wieder leicht gestiegen. Zugleich sind die Beistandsfälle zurückgegangen. Der Grund liegt jedoch nicht in einer Entspannung, sondern in der Zunahme von Standort- und Betriebsschließungen. Denn wo Betriebe vollständig wegfallen, gilt es, anders zu verhandeln. Gefragt sind dann eine intensivere persönliche Begleitung durch die Juristinnen und Juristen des VAA sowie eine möglichst sozialverträgliche Gestaltung für die betroffenen Mitglieder.
„2025 ist die wirtschaftliche Lage vieler Chemie- und Pharmaunternehmen angespannt gewesen wie seit Jahrzehnten nicht mehr“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow den Ernst der Lage. „Überall in der Branche gibt es Umstrukturierungen, gefolgt oder flankiert von harten Einschnitten: Standortaufgaben, Betriebsschließungen und tiefgreifende Personalabbauten.“ Für den Juristischen Service des VAA bedeutete dies eine inhaltliche Verschiebung bei höherem Arbeitsaufkommen. Insgesamt ist die Zahl der Beratungskontakte um rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 5.850 gestiegen. „Wir merken, dass der Bedarf unserer Mitglieder an telefonischen und persönlichen Rechtsberatungen von Jahr zu Jahr steigt“, so Gilow.
Bei den sogenannten Beistandsfällen, also dann, wenn sich der VAA aktiv in die Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber einschaltet, ist die Zahl von 350 im Jahr 2024 auf nunmehr 312 gesunken. Wie ist das mit dem gestiegenen Beratungsbedarf vereinbar? In vielen Konstellationen ist der klassische Verhandlungsrahmen, mit langwierigen, mitunter zähen Verhandlungen mit Arbeitgebern praktisch entfallen. Stephan Gilow dazu: „Sehr viele Arbeitsplätze wurden betriebsbedingt und ersatzlos abgebaut. Unser Schwerpunkt war daher, unsere Mitglieder rechtlich präzise zu informieren, gemeinsam Handlungsoptionen abzuwägen und sozialverträgliche Lösungen zu sichern – bis hin zur sauberen individuellen Abwicklung komplexer Standortmaßnahmen, die eine große Anzahl von Beschäftigten betreffen.“ Vor diesem Hintergrund zeige 2025 eine neue Qualität: mehr Beratung als je zuvor, aber weniger Eskalation in förmliche Vertretungen – nicht, weil Konflikte verschwunden seien, sondern weil die klassischen Streitfragen häufig von der Realität des Stellenwegfalls überholt wurden.
VAA‑Hauptgeschäftsführer Gilow ordnet die Entwicklung ein: „Für uns im Team des Juristischen Service steht immer die aus Sicht des betroffenen Mitglieds individuell sinnvollste rechtliche Begleitung im Mittelpunkt, auch und gerade wenn viele Stellen auf einen Schlag wegfallen.“ Es gehe es darum, Fristen und Sozialpläne für große Gruppen zu sichern und dabei die Schicksale und unterschiedliche Anforderungen für die Einzelnen im Blick zu behalten – vom Umgang mit Transfergesellschaften bis zur rechtssicheren Ausgestaltung von Abfindungen und Zeugnissen. 2025 hat sich der Beratungsfokus auf viele, oft längere und intensivere Beratungsgespräche verlagert – mit einem besonderen Augenmerk auf den unterschiedlichen Möglichkeiten der Ausgestaltung von Schließungsszenarien.
Dabei stützen sich die Juristinnen und Juristen auf ihre Expertise, die sich bereits in Zeiten vorheriger Krisen bewährt hat: frühe Einordnung, klare Kommunikation und konsequente Deeskalation. „Sofern sinnvoll und überhaupt möglich“, schränkt der VAA-Hauptgeschäftsführer ein. „Unsere Mitglieder standen 2025 häufig nicht mehr vor der Frage, ob und wo sie bleiben können, sondern wie der Abschied rechtlich und finanziell bestmöglich gestaltet wird.“ Das erfordert mehr Zeit pro Fall und viel Detailarbeit – bei einer höheren Zahl an ähnlich Betroffenen.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der „harten“ Auseinandersetzungen vor Gericht, der sogenannten Rechtsschutzfälle, leicht von 218 auf 225 gestiegen. Noch im letzten Jahr, hatte Stephan Gilow angesichts sinkender Fallzahlen gehofft, dass die Krise einen gewissen Gipfel erklommen habe. „Das Ausmaß der schwierigen Rechtsschutzfälle hat uns jetzt aber leider eines Besseren belehrt.“ Selbst in den Jahren der Pandemie seien die Härtefallzahlen deutlich geringer gewesen. „Ich kann es aus meiner eigenen Beratungserfahrung nur noch einmal unterstreichen: Wir spüren bei jedem zweiten Beratungsgespräch, dass es wirklich ans Eingemachte geht – um persönliche Existenzen!“ Egal, ob jüngere Mitglieder, die noch im ersten Drittel ihres Berufslebens stehen, oder gestandene Führungskräfte: „Die Krise macht vor niemandem halt.“
Seit jeher ist der Juristische Service des VAA auf die Chemie‑ und Pharmaindustrie spezialisiert. „Daher kennen sich unsere Juristinnen und Juristen in Köln und Berlin mit den branchenspezifischen Eigenheiten bestens aus“, hebt Stephan Gilow hervor. Das reiche von Werks- und Betriebsstrukturen über standortspezifische Themen bis zu Konzernbesonderheiten. Diese Spezialisierung war schon in den Vorjahren ein entscheidender Vorteil und prägte die Arbeit 2025 umso mehr: Das tiefe Verständnis für Strukturen, Abläufe und Rollenprofile der Branche ist entscheidend für passgenaue Lösungen bei Standort‑ und Betriebsschließungen. „Jede Juristin und jeder Jurist betreut feste Werks‑ und Landesgruppen, der fachliche Austausch in wöchentlichen Runden sorgt für konsistente Strategien bei schwierigen Sachverhalten.“
Als Interessenvertretung der außertariflichen und leitenden Angestellten sorgt der VAA auch für eine maßgeschneiderte rechtliche Beratung dieser Beschäftigtengruppen. „In diesem Bereich sind Beendigungsszenarien von Arbeitsverhältnissen oft besonders komplex“, erläutert Gilow. „Die kündigungsschutzrechtliche Einordnung, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten, verschiedene Vergütungsbestandteile, betriebliche Altersversorgung bis hin zur Kommunikation der Beendigung oder Änderungen sind die Dauerbrenner im Beratungsalltag.“ Dabei gehe es immer häufiger nicht um die Verhandlung eines Wechsels oder einer internen Alternative, sondern um Absicherung des Übergangs und Weggangs. „Wir prüfen Sozialauswahlrichtlinien, ordnen vertragliche Klauseln ein, bewerten Widerrufs‑ und Rückzahlungslogiken bei Boni.“ Flankierend bleiben die seit der Pandemie bekannten Themen wie Homeofficeregelungen, Präsenzpflicht oder flexible Arbeitsmodelle aktuell, sofern Arbeitsverhältnisse nicht abgebaut werden.
Im Juristischen Service zielt die Arbeit darauf ab, die individuelle Lage der betroffenen Mitglieder schnell und belastbar zu klären. Gilow bringt es auf den Punkt: „Welche Dokumente sind entscheidend, welche Fristen laufen, wo bestehen Ermessensspielräume, welche Risiken sind real? Unsere Kommunikation ist proaktiv und wir wissen, dass möglichst frühzeitiges Handeln die besten Ergebnisse ermöglicht.“ Wo Vergleiche nicht möglich seien, werde aber auch konsequent vor Gericht vertreten – „zur Not bis in höchste Instanzen“.
In der VAA-Geschäftsstelle Köln und im VAA-Büro Berlin arbeitet der Juristische Service als eingespieltes Team. Dazu gehören neben Stephan Gilow die Juristinnen und Juristen der VAA-Geschäftsstelle Köln: Ilga Möllenbrink, Dr. Torsten Glinke, Christian Lange, Hinnerk Wolff, Christof Böhmer, Pauline Rust und Ida Tolksdorf. In Berlin sind der Stellvertretende VAA-Hauptgeschäftsführer Stefan Ladeburg sowie Thomas Spilke und Catharina Einbacher die juristischen Kontaktpersonen für die aus Berlin betreuten Werks- und Landesgruppen.
„2025 war ein Jahr der harten und tiefen Einschnitte“, resümiert Stephan Gilow. „Unsere Prognose für dieses Jahr sieht nicht viel besser aus.“ Der Juristische Service verzeichnet mehr Beratungen, die Arbeit verschiebt sich hin zu einer längeren, intensiven, oft monatelangen Begleitung. „Doch die VAA‑Mitglieder können sich zu 100 Prozent sicher sein: Auch und gerade in schwierigen Konstellationen geben wir im Juristischen Service des VAA die notwendige und kompetente Unterstützung.“ Der VAA ist für seine Mitglieder da – vom telefonischen Erstgespräch über die persönliche Betreuung bis zur gerichtlichen Vertretung.
Grundlage für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zur Anpassung der Betriebsrenten sind die letzten drei Jahre vor dem Anpassungsstichtag. Wenn die wirtschaftliche Lage in den Jahren vor dem Anpassungsstichtag schlecht war, darf das Unternehmen im Rahmen seines Ermessensspielraums eine Anpassung der Betriebsrenten unterhalb des Kaufkraftverlustes vornehmen, auch wenn sich die Lage nach dem Stichtag deutlich besser entwickelt. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Betriebsrentner einer Großbank hatte eine Betriebsrente in Höhe von 1.619 Euro erhalten. Nachdem jeweils zum 1. Juli 2010 und zum 1. Juli 2013 aufgrund einer unzureichenden wirtschaftlichen Lage der Bank keine Anpassung erfolgt war, wurde die Betriebsrente zum 1. Juli 2016 sowie zum 1. Juli 2019 angehoben, zuletzt auf 1.728 Euro. Im Oktober 2022 teilte die Bank dem Betriebsrentner mit, dass zum Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 aufgrund einer unzureichenden Eigenkapitalverzinsung in den vorangegangenen Geschäftsjahren 2019 bis 2021 eine Anpassung unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage nicht geboten sei, sie die Betriebsrenten jedoch freiwillig um zwei Prozent anhebe.
Der Betriebsrentner sollte demnach 1.763 Euro monatlich erhalten. Er klagte jedoch auf Anpassung seiner Betriebsrente an den Kaufkraftverlust zum Stichtag 1. Juli 2022 und eine monatliche Betriebsrente in Höhe 1.962 Euro, weil die wirtschaftliche Lage der Bank zum Anpassungsstichtag eine solche Anpassung nicht ausgeschlossen habe. Insbesondere habe sich die Bank für die Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Lage nicht auf die letzten drei Jahre vor dem Anpassungsstichtag beschränken dürfen, weil dieser Zeitraum auch wegen der Sondereffekte der Coronapandemie nicht repräsentativ gewesen sei. Die nach dem Anpassungsstichtag tatsächlich eingetretene positive wirtschaftliche Entwicklung sei für die Bank bereits am 1. Juli 2022 vorhersehbar gewesen.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht lehnten die Klage ab. Auch das Bundesarbeitsgericht hat im Herbst entschieden, dass die Entscheidung der Bank, die Betriebsrenten nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, rechtmäßig war (Urteil vom 25. Oktober 2025, Aktenzeichen: 3 AZR 24/25). Sie durfte demnach im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraums unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage von einer Anpassung absehen, nachdem sie in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung zu verzeichnen hatte. Der Prognose der Bank stand nicht entgegen, dass sich die Eigenkapitalverzinsung in den Jahren nach dem Anpassungsstichtag verbesserte, weil diese Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung für die Bank nicht vorhersehbar war.
Betriebsrenterinnen und Betriebsrenter sollten beachten, dass spätere positive Geschäftsentwicklungen für die Prüfung am Anpassungsstichtag in der Regel nicht relevant sind. Entscheidend ist die wirtschaftliche Lage zum Stichtag selbst.
Dieser Artikel ist erstmals im Dezember 2025 als Urteilsbesprechung auf der VAA-Website veröffentlicht worden.
Auf der Mitgliederplattform MeinVAA unter mein.vaa.de stehen für eingeloggte VAA-Mitglieder zahlreiche Infobroschüren zu arbeitsrechtlichen Themen zum Download bereit.