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Welche Regelungen zum Urlaub gibt es während der Coronakrise? Was passiert mit dem Resturlaub aus dem Vorjahr bei Kurzarbeit? Kann bereits genehmigter Jahresurlaub einfach zurückgegeben werden? Antworten gibt es im aktuellen VAA-Videoblog!
Autor: Timur Slapke · Veröffentlicht: 20.04.2020 Kategorien: Urteile und Recht
In seinem Vlog „Alles, was recht ist“ erläutert Gerhard Kronisch, VAA-Hauptgeschäftsführer und Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Auswirkungen der Coronakrise auf den Urlaub von Arbeitnehmern.
In der elften Ausgabe des VAA-Videoblogs „Alles, was recht ist“ beleuchtet VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das für viele Arbeitnehmer relevante Thema Urlaub. In auch für juristische Laien verständlicher Sprache spricht der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klartext, wenn es um Resturlaub, Jahresurlaub und Kurzarbeit geht. Kronisch erklärt, womit Arbeitnehmer während der Coronakrise rechnen müssen, und nimmt dabei ebenfalls Bezug auf die Gegebenheiten in den Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie.
Neben der VAA-Website ist der knapp zweieinhalbminütige Vlogbeitrag auch auf dem YouTube-Kanal des VAA und der Facebook-Seite „VAA Campus“ eingestellt.