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Wann ist Alkohol im Betrieb eigentlich erlaubt? Wie viel darf bei Feiern auf Arbeit getrunken werden? Gelten Ausnahmen, beispielsweise an Karneval oder wenn der Chef einlädt? Antworten gibt es im Videoblog (Vlog) des VAA „Alles, was recht ist“!
Autor: Timur Slapke · Veröffentlicht: 26.02.2020 Kategorien: Urteile und Recht
In seinem Vlog „Alles, was recht ist“ erläutert Gerhard Kronisch, VAA-Hauptgeschäftsführer und Fachanwalt für Arbeitsrecht, alles Wichtige rund ums Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“.
In der zehnten Ausgabe des VAA-Videoblogs „Alles, was recht ist!“ erläutert VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch alles Wissenswerte zum manchmal heiteren, oft kontroversen und nicht immer einfachen Thema „Alkohol am Arbeitsplatz“. In für juristische Laien verständlicher Sprache äußert sich der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht auch zu kritischen Punkten wie Abmahnungen, Kündigungen sowie dem Umgang mit alkoholkranken Mitarbeitern und der Vorbildfunktion von Führungskräften.
Aufgenommen wurde der neueste Vlogbeitrag Ende Februar 2020 an Weiberfastnacht in Köln, einer der bekanntesten Karnevalshochburgen in Deutschland. Eingestellt ist der dreiminütige Film auf dem YouTube-Kanal des VAA und der Seite „VAA Campus“ auf Facebook.