Wir stärken Sie für ein erfolgreiches Berufsleben, vertreten Ihre Interessen und vernetzen Sie mit unserer Community.
Worauf müssen Arbeitnehmer in Unternehmen achten, wenn sie eine Erfindung machen? Nur drei Minuten braucht Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VAA-Hauptgeschäftsführer, um das komplexe Rechtsgebiet der Arbeitnehmererfindung in seinem Videoblog zu erklären.
Autor: Timur Slapke · Veröffentlicht: 15.06.2018 Kategorien: Urteile und Recht
Etwas Neues oder gar Bahnbrechendes zu erfinden, ist nicht nur Wissenschaftlern und Forschungsleitern vorbehalten: Auch junge Berufsanfänger können im Labor zu Erfindern werden. Aber was ist eine Arbeitnehmererfindung überhaupt? Und wem gehören Erfindungen in Deutschland – ihren Entdeckern oder den Unternehmen, in denen die Erfinder arbeiten?
In der sechsten Ausgabe des VAA-Videoblogs „Alles, was recht ist!“ führt VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in die Thematik ein. Auf anschauliche Weise erläutert der Fachanwalt für Arbeitsrecht außerdem, was Windeln mit Arbeitnehmererfindungen und dem VAA zu tun haben.