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Nachdem der Gesetzgeber bereits im Oktober 2021 die Wahlordnung für die Betriebsratswahlen modernisiert hat, wurden diese Änderungen jetzt bei der Wahlordnung zu den Sprecherausschusswahlen umgesetzt.
Autor: Christian Lange · Veröffentlicht: 28.01.2022 Kategorien: Urteile und Recht
Foto: Adobe Stock
Zu den wesentlichen Punkten der aktualisierten Wahlordnung gehört die Durchführung der Briefwahl für alle abwesenden leitenden Angestellten – also insbesondere diejenigen, die aus dem Homeoffice arbeiten. Darüber hinaus darf der Wahlvorstand alle nichtöffentlichen Sitzungen als Video- und Telefonkonferenz durchführen.
Zu den weiteren Details hat der VAA als Interessenvertretung der leitenden Angestellten ein aktuelles Rundschreiben erstellt.