Krank nach Streit: LAG Köln kippt Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AU-Bescheinigung

Fehlende Arbeitsmotivation und Rückgabe von Arbeitsmaterialien können Zweifel an der ärztlichen Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit erwecken. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

· Veröffentlicht:
Kategorien: Urteile und Recht

Das Foto zeigt ein Stethoskop, das auf einem Stapel Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegt.

Foto: Ralf Liebhold – Getty Images


Im konkreten Fall war ein Busfahrer befristet von September 2022 bis August 2024 angestellt und mehrfach krankgeschrieben. Nach seiner Genesung nahm er an einer Einweisung in neue Liniendienste teil, zeigte sich jedoch unzufrieden damit.

Kurz darauf gab er seine Ausrüstung zurück und reichte erneut eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Das Arbeitsgericht Aachen sprach dem Arbeitnehmer nur Lohnfortzahlung bis zu dem Zeitpunkt zu, an dem der Arbeitnehmer seine Ausrüstung zurückgegeben hatte. Für den Zeitraum danach wies sprach ihm das Arbeitsgericht keine Lohnfortzahlung zu. Er sei nicht mehr arbeitswillig gewesen – was durch die Rückgabe der Ausrüstung belegt worden sei.

Der Busfahrer legte Berufung ein und argumentierte, er habe die Ausrüstung nur auf Anweisung der Geschäftsleitung zurückgegeben. Laut eigener Aussage hätte er die Ausrüstung aber auch sonst zurückgegeben, weil ihm angeblich der Ausspruch einer Kündigung in Aussicht gestellt worden war. Der Arbeitgeber bestritt dies.

In nächster Instanz hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschieden, dass der Beweiswert der vorgelegten ärztlichen Krankschreibung erschüttert war und der Arbeitgeber nicht zur Fortzahlung des Entgelts verpflichtet war (Urteil vom 3. Juni 2025, Aktenzeichen: 7 SLa 54/25). Aus Sicht des LAG habe die Rückgabe der Ausrüstung gezeigt, dass der Fahrer nicht mehr arbeiten wollte. Selbst wenn er zur Rückgabe aufgefordert worden wäre, habe er mit einer Kündigung gerechnet und sich zeitgleich krankgemeldet – dieses Zusammentreffen erschüttere den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach Erschütterung des Beweiswerts hätte der Arbeitnehmer seine Beschwerden konkret schildern und behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden müssen. Da er dies nicht tat, wurde angenommen, dass keine echte Arbeitsunfähigkeit bestand.

VAA Praxistipp: 


Wer trotz AU-Bescheinigung den Verdacht einer vorgetäuschten Krankheit aufkommen lässt, muss im Streitfall konkret seine Beschwerden darlegen, sonst verliert er den Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Dieser Artikel ist erstmals im VAA Newsletter in der Oktoberausgabe 2025 veröffentlicht worden.

Auf der Mitgliederplattform MeinVAA unter mein.vaa.de stehen für eingeloggte VAA-Mitglieder zahlreiche Infobroschüren zu arbeitsrechtlichen Themen zum Download bereit.