Wahlen 2014: Leitend oder nicht leitend?

Die Vorbereitungen für die nächsten Betriebsrats- und Sprecherausschusswahlen starten. Vom 1. März bis 31. Mai 2014 wählen die Mitarbeiter in den Unternehmen ihr jeweiliges Vertretungsorgan.

Vielfach konzentriert sich die Eingruppierung auf die drittgenannte Alternative des § 5 BetrVG, die Wahrnehmung von unternehmerischen Leitungsaufgaben, die bedeutend für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens beziehungsweise Betriebes sind. Die Erfüllung dieser Aufgaben verlangt besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Die Einstufung als leitender Angestellter setzt voraus, dass die damit verbundenen Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen getroffen oder zumindest maßgeblich von dem Angestellten beeinflusst werden. Auch dazu enthält das Friedenspapier entsprechende Hinweise. 

Weitere Anhaltspunkte, wann man im Zweifel als Leitender einzugruppieren ist, ergeben sich aus § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz. Festzuhalten ist, dass eine etwaige Personalbefugnis, eine vorhandene Prokura und die unternehmerischen Leitungsaufgaben im Einzelfall zu bewerten sind.

§ 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz

Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder

2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder

3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

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