Auslandsdividende: Optimaler Umgang mit der Quellensteuer

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Die 15 Prozent übersteigende Quellensteuer müssen sich Anleger im jeweiligen Sitzland der Gesellschaft zurückholen. Dabei ist das umständliche Verfahren für jedes Land einzeln vorzunehmen, sofern der Betrag nicht endgültig als verloren gelten soll. Hierzu ist ein Antragsformular an die zuständige Finanzbehörde des jeweiligen Staates zu senden, was zuvor vom eigenen Wohnsitzfinanzamt bestätigt wird. Vordrucke gibt es bei heimischen Banken und für viele Länder online über das Bundeszentralamt für Steuern. Dort gibt es auch gleich die Kontaktadressen der ausländischen Finanzbehörden.

Sonderfall Spanien

Besitzer von spanischen Aktien müssen auf ihre Dividenden jedoch die volle Abgeltungsteuer bezahlen, obwohl die Ausschüttungen zuvor bereits mit einer ausländischen Quellensteuer von 19 Prozent belegt worden sind. Denn die Banken rechnen in diesem Fall keine Auslandsabgabe an und führen die komplette Abgeltungsteuer an den Fiskus ab. Das Bundesfinanzministerium hat die Institute jetzt darauf hingewiesen, dass das ansonsten übliche Verfahren bei spanischen Aktien nicht möglich ist (<link http: www.bundesfinanzministerium.de nn_82 de bmf__startseite aktuelles bmf__schreiben veroffentlichungen__zu__steuerarten abgeltungsteuer external-link-new-window external link in new>Az. IV C 1 - S 2406/10/10001 :002). Hintergrund: Spanien gewährt einen jährlichen Freibetrag von 1.500 Euro pro Person auf Dividenden. Dieser wird beim Abzug der Quellensteuer aber noch nicht berücksichtigt. Wollen Aktionäre ihre Nettorendite nicht um 19 Prozent mindern, sollten sie beim spanischen Fiskus einen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer für bis zu 1.500 Euro Dividenden stellen. Sofern die heimische Depotbank bislang die Quellensteuer angerechnet hatte, wird sie dies aufgrund der Verwaltungsanweisung jetzt korrigieren und bei betroffenen Kunden nachfordern.

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