Erfolgsmodell erneuerbare Energien?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt als Erfolgsmodell, das bereits in vielen EU-Ländern, aber auch in China kopiert wird. Die Kehrseite des EEG: steigende Stromkosten für Industrie und Verbraucher. Dazu nimmt der Geschäftsführer des Bundesverba
VAA: Wie lange sollen die erneuerbaren Energien noch gefördert werden? Dauerhafte Subventionen gehen doch letztlich zulasten der Wettbewerbsfähigkeit Ihrer Branche.
Klusmann: Zunächst einmal ist das EEG keine Subvention, sondern es wird eine Mindestvergütung gezahlt für den produzierten Strom, der unter anderem deshalb in Rechnung gestellt wird, weil der freie Energie- und Strommarkt die tatsächlichen Kosten der konventionellen Energieträger nicht korrekt abbildet. Gerade die Produktion von Kohle- und Atomstrom ist mit erheblichen Folgekosten verbunden, die bislang keinen hinreichenden Preis auf dem Strommarkt haben. Solange diese versteckten Kosten für Klima-, Umwelt-, Material- und Gesundheitsschäden nicht in die Strompreisbildung einfließen, können die Erneuerbaren kaum zeigen, dass sie zum Teil schon heute wettbewerbsfähig sind. Daher brauchen wir neben anderen Gesetzen, die den Energiemarkt regulieren, derzeit noch ein Gesetz wie das EEG, das einen Mindestpreis für innovative und nachhaltige Technologien definiert.
VAA: Durch die EEG-Umlage werden die Stromkosten im nächsten Jahr von derzeit monatlich rund 2,05 Cent auf etwa 3,53 Cent pro Kilowattstunde steigen. Ist dies nicht des Guten zu viel?
Klusmann: Diese Erhöhung hat viele Ursachen. Eine davon ist der schnellere Ausbau einzelner erneuerbarer Energietechnologien, die momentan noch etwas teurer sind als andere, bereits marktreife Technologien. Die Photovoltaik gehört beispielsweise dazu. Es ist jedoch so: Die sogenannte EEG-Umlage beschreibt immer die Differenzkosten zwischen den gezahlten Vergütungen auf der einen und den Verkaufserlösen für diesen Strom an der Börse auf der anderen Seite. Immer dann, wenn viel Strom aus Sonne oder Wind ins Stromnetz einspeist wird, führt dies dazu, dass an der Strombörse die Preise stark sinken. Das ist einerseits ein gewünschter Effekt, von dem die energieintensive Industrie schon heute profitiert. Andererseits führt dies dazu, dass die Differenzkosten in diesen Momenten steigen. Wenn dieses Paradoxon im EEG korrigiert wird, zeigt sich noch deutlicher, dass die regenerativen Energien schon heute den konventionellen Energieträgern nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch überlegen sind.
VAA: Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, die EEG-Förderung für Unternehmen an die Produktion am Standort Deutschland zu koppeln?
Klusmann: Grundsätzlich werden mit dem EEG keine Unternehmen gefördert, sondern es bekommen diejenigen eine Vergütung, die beispielsweise in eine Windenergieanlage oder ein Solarkraftwerk investieren.
Wenn dabei auch Anlagen zum Einsatz kommen, die günstiger im Ausland produziert und anschließend in den heimischen Markt gedrückt wurden, ist das kaum durch das EEG zu beheben. Im Übrigen halte ich protektionistische Maßnahmen wie die ausschließliche Förderung deutscher Anlagen für den falschen Weg. So etwas wäre auch kaum mit internationalem Handelsrecht vereinbar. Wir sagen ganz klar: Unsere Branche hat den selbstgewählten Auftrag wettbewerbsfähig zu sein. Dieser Anspruch spiegelt sich klar in der Anlagenproduktion, die von Jahr zu Jahr günstiger wird. Wenn es aber im internationalen Wettbewerb Verzerrungen gibt, müssen sie benannt und korrigiert werden. Das erreichen wir aber nicht durch protektionistische Maßnahmen.
VAA: Das neue Energiekonzept der Bundesregierung ist nun verabschiedet. Klammern wir einmal die Debatte um die umstrittenen AKW-Laufzeitverlängerungen aus: Welche wichtigen Punkte fehlen im Energiekonzept aus Ihrer Sicht?
Klusmann: In erster Linie müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor stärker voranbringen. Denn mehr als 50 Prozent des gesamten deutschen Energieverbrauchs entfallen auf die Wärmeversorgung. Hier fehlen uns aber Maßnahmen, die verlässlich den Umstieg von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien ermöglichen. Deshalb schlagen wir in erster Linie die Einführung der sogenannten Erneuerbare Wärmeprämie vor. Damit finanziert der Wärmesektor seinen Umbau künftig selbst, so dass Verbraucher von fossilen Energieträgern den Umweltnutzen mitfinanzieren, den diejenigen erwirtschaften, die schon frühzeitig auf Erneuerbare Energien umgestiegen sind. Entscheidender Vorteil: Dieses Förderinstrument funktioniert unabhängig von der Kassenlage des Bundeshaushalts – was nicht nur im Sinne des Klimaschutzes, sondern auch der Industrie, des Handwerks und der Kommunen ist. Wir empfehlen daher, dass der Prüfauftrag im Energiekonzept für ein haushaltsunabhängiges Förderinstrument schnellstmöglich umgesetzt und entsprechend ausgestaltet wird.
Weitere Informationen, beispielsweise zum Kosten-Nutzen-Faktor Erneuerbarer Energien, finden sich auf der <link http: www.bee-ev.de external-link-new-window external link in new>Website des BEE.