Steuertipp: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2014 beantragen!

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können, sind beispielsweise:

• hohe Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit
• außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten)
• Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden)
• Kinderbetreuungskosten
• Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten
• Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
• haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
• Verluste aus anderen Einkunftsarten
• Geringverdiener (Übertragung Grundfreibetrag)

Hinweis: Voraussetzung für einen Lohnsteuerfreibetrag für den Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen.

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