Steuertipp: Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2014 beantragen!
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Wer zum Beispiel als Berufspendler oder bei Unterhaltszahlungen hohe monatliche Kosten hat, kann sich Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte berücksichtigen lassen. Dann zieht der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn ab.
Die Anträge für 2014 können seit dem 1. Oktober 2013 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt werden, am besten per Post.
Achtung: Auch bei unveränderten Verhältnissen ist ein erneuter Antrag erforderlich. Hierzu genügt jedoch der vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag bis zum Ende der Gültigkeit des Behindertenausweises weiterhin berücksichtigt. In Fällen, in denen ein solcher Pauschbetrag auf den Ehegatten, den Lebenspartner oder die Eltern übertragen wird, ist für 2014 jedoch ein erneuter Antrag zu stellen.
Direkt zu den kostenlosen Vordrucken für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung bei steuertipps.de:
Gründe, die zu einer Ermäßigung der Lohnsteuer führen können, sind beispielsweise:
• hohe Werbungskosten wie Fahrtkosten zur Arbeit
• außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten)
• Sonderausgaben (zum Beispiel Spenden)
• Kinderbetreuungskosten
• Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten
• Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene
• haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
• Verluste aus anderen Einkunftsarten
• Geringverdiener (Übertragung Grundfreibetrag)
Hinweis: Voraussetzung für einen Lohnsteuerfreibetrag für den Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ist, dass die Aufwendungen mindestens 600 Euro pro Jahr betragen.
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