Private Altersvorsorge: bessere steuerliche Förderung geplant

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Basisversorgung im Alter: Anhebung der Förderhöchstgrenze von 20.000 auf 24.000 Euro und Verbesserung der steuerlich begünstigten Absicherung der Berufsunfähigkeit beziehungsweise verminderten Erwerbsfähigkeit

Umgang mit Vorsorgeaufwendungen

So funktioniert der Abzug von Vorsorgeaufwendungen heute: Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen. Diese werden unterteilt in

Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Dazu gehören vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rürup-Rente.

sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Das sind die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung.

sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Dazu zählen zum Beispiel die Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- und bestimmten Lebensversicherungen.

Altersvorsorgeaufwendungen und viele sonstige Vorsorgeaufwendungen sind nur begrenzt abziehbar. Es gibt eine alte und eine neue Berechnungsmethode. Zugunsten des Steuerzahlers wendet das Finanzamt im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung die jeweils günstigste Methode an. Bei der Gehaltsabrechnung werden Vorsorgeaufwendungen durch eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. In der Steuererklärung gibt es seit 2010 keine Vorsorgepauschale mehr, es werden nur tatsächlich geleistete Beiträge berücksichtigt.

Die Beiträge zur Riester-Rente gehen nicht in die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen mit ein: Die Einzahlungen in so einen privaten Altersvorsorgevertrag sind steuerlich gesehen keine Vorsorgeaufwendungen. Sie sind deshalb zusätzlich zu den Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzugsfähig, soweit dies günstiger ist als die staatlichen Zulagen. In der Steuerklärung gehören Angaben zur Riester-Rente in die Anlage AV.

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