Leitend oder nicht leitend?

Die Wahlvorbereitungen für die nächsten Sprecherausschusswahlen starten. Vom 1. März bis 31. Mai 2010 wählen die Leitenden Angestellten ihr Vertretungsorgan im Betrieb.

Vielfach konzentriert sich die Eingruppierung auf die drittgenannte Alternative des § 5 BetrVG, die Wahrnehmung von unternehmerischen Leitungsaufgaben, die bedeutend für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens bzw. Betriebes sind. Die Erfüllung dieser Aufgaben verlangt besondere Erfahrungen und Kenntnisse. Die Einstufung als Leitender Angestellter setzt voraus, dass die damit verbundenen Entscheidungen zumindest maßgeblich von dem Angestellten zu treffen sind.

Weitere Anhaltspunkte, wann man im Zweifel als Leitender Angestellter einzugruppieren ist, ergeben sich aus § 5 Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz. Festzuhalten ist, dass eine etwaige Personalbefugnis, eine vorhandene Prokura und die unternehmerischen Leitungsaufgaben im Einzelfall zu bewerten sind.

Diejenigen Angestellten, die als Leitende eingestuft wurden, können bei der Sprecherausschusswahl mit ihrer Stimme entscheiden, von wem ihre Interessen die kommenden vier Jahre gegenüber der Unternehmensführung vertreten werden. Die Arbeitgeber werden bei der Wahl genau beobachten, welche Unterstützung der Sprecherausschuss in ihrem Unternehmen erfährt. Dazu Rainer Nachtrab, 2. Vorsitzender des VAA: „Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Legitimation des Sprecherausschusses gegenüber der Unternehmensleitung.“

In der Dezember-Ausgabe des VAA Magazins im ausführlichen Interview zur Sprecherausschusswahl: Rainer Nachtrab, Vorsitzender des Sprecherausschusses der BASF SE und des Konzernsprecherausschusses.

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