Steuertipp: Lohnsteuerklasse V vor dem Aus?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Da das Gehalt der Ehepartner selten gleich hoch ist, sollten Verheiratete mit der Kombination IV/IV eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen.

Kombination III/V: Hier wird während des Jahres die „richtige“ Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame Einkommen nach dem Verhältnis 60:40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Ehepartner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Ehepartner verteilt. Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 Prozent des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.Wählen Ehepartner die Kombination III/V, müssen sie für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Kombination IV-Faktor/IV-Faktor: Wenn eine Steuernachzahlung vermieden und eine möglichst gerechte Verteilung der Lohnsteuer auf beide Ehepartner erreicht werden soll, dann ist das Faktorverfahren die richtige Wahl. Im Vergleich zur Kombination III/V ist hier die Lohnsteuerbelastung beim geringer verdienenden Ehepartner merklich niedriger, dafür aber beim anderen Ehepartner höher als in Steuerklasse III. Ehepaare, die das Faktorverfahren anwenden, müssen eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgeben.

Auf die gerade genannten Faustregeln sollte man sich nicht blind verlassen. Damit Monat für Monat so wenig Lohnsteuer wie möglich einbehalten wird, kann mit dem kostenlosen Steuerklassen-Rechner der Akademischen Arbeitsgemeinschaft die ideale Kombination ermittelt werden.

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