Insolvenz: Anspruch auf Direktversicherung?

Im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers können Arbeitnehmer nicht in allen Fällen die Herausgabe einer für sie abgeschlossenen Direktversicherung verlangen. Allerdings kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz des Versorgungssch

Die BAG-Richter verwiesen darauf, dass sich die Wirksamkeit des Widerrufs allein nach der versicherungsrechtlichen Rechtslage im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Versicherung richte. Die Frist für die Unverfallbarkeit des Bezugsrechts hätte nach § 1b in Verbindung mit § 30f Absatz 1 Betriebsrentengesetz 10 Jahre betragen. Da diese First noch nicht abgelaufen war, konnte der Insolvenzverwalter laut BAG den Widerruf wirksam gegenüber der Versicherung erklären, wodurch dem Arbeitnehmer im Ergebnis kein Aussonderungsrecht nach § 47 Insolvenzordnung zustehe. Auch sei der Insolvenzverwalter nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der bereits gezahlten Beiträge oder des Rückkaufwertes der Versicherung zu leisten.

Insolvenzordnung

§ 47 Aussonderung
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.

VAA-Praxistipp

Das BAG hat in seinem Urteil nur über die Wirksamkeit des Widerrufs gegenüber der Versicherung und die darauf gerichteten Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers entschieden. Es hat offengelassen, ob der Insolvenzverwalter im Verhältnis zu dem betroffenen Arbeitnehmer berechtigt war, das Bezugsrecht zu widerrufen. Wenn durch einen solchen Widerruf eine arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitgebers verletzt wird, kommt laut BAG grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers in Betracht. Dieser muss sich dann jedoch auf den Ersatz des Versorgungsschadens richten, also der entstehenden Rentenminderung. Ob ein solcher Schadensersatzanspruch dann vorab aus der Insolvenzmasse zu erfüllen wäre und somit besser geschützt wäre als eine reine Insolvenzforderung, haben die Erfurter Richter nicht festgelegt.

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: