Dichtheitsprüfung als begünstigte Handwerkerleistung?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Wer Kosten für die Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen seines Wohnhauses hatte, sollte auf jeden Fall den Steuerabzugsbetrag für die Arbeitsleistung beantragen und so den Finanzbeamten entscheiden lassen, wie er die Sache sieht. Lehnt er ab, kann man es mit einem Einspruch versuchen. Erst wenn auch der erfolglos bleibt, muss der Hausbesitzer entscheiden, ob er den Klageweg beschreiten will.

Sofern die Arbeiten zu den begünstigten Tätigkeiten zählen, gibt es den Abzugsbetrag allerdings nur für den Teil der Arbeiten, der auf dem eigenen Grundstück ausgeführt wird. Die auf öffentlichem Grund und Boden ausgeführten Arbeiten sind nicht begünstigt. Insofern ist der Gesamtbetrag entsprechend aufzuteilen. Hausbesitzer benötigen eine Rechnung, in der das Material gesondert ausgewiesen ist, denn das Material ist nicht begünstigt. Außerdem muss das Entgelt zwingend auf ein Konto des Unternehmers eingezahlt werden, sonst gibt es keinen Abzugsbetrag. Barzahlung ist hier absolut tabu.

Den Steuerabzugsbetrag gibt es nicht nur für Arbeiten, die ein Eigentümer an seiner Privatwohnung ausführen lässt. Auch Mieter, die solche Kosten über die Nebenkosten finanzieren, kommen in den Genuss dieser Steuervergünstigung.


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