Diensthandy: Steuerfrei privat nutzen

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Es muss sich um das Gerät des Arbeitgebers handeln. Das Gerät darf Ihnen also nur leihweise überlassen werden. Dann sind auch die vom Arbeitgeber bezahlten Einrichtungskosten, Anschluss- und Grundgebühren sowie laufenden Provider- und Gesprächsgebühren steuerfrei.

Nicht steuerfrei sind Zuschüsse des Arbeitgebers für den Kauf eines Telekommunikationsgerätes oder zu Ihrer Gebührenrechnung.

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten sogar einen Computer schenken. Für den Arbeitnehmer bleibt das Geschenk steuerfrei, wenn der Arbeitgeber es mit 25 Prozent pauschal versteuert. Das geht auch bei Software und technischem Zubehör, selbst wenn der Arbeitnehmer damit nur seinen eigenen PC aufrüstet oder aktualisiert. Leider keine Pauschalversteuerung gibt es für Telekommunikationsgeräte, die nicht Zubehör eines Computers sind oder nicht für die Internetnutzung verwendet werden können.

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