Verfassungsgericht bestätigt umstrittenes EuGH-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur in extremen Ausnahmefällen blockieren. Das geht aus seiner Entscheidung zum umstrittenen „Mangold“-Urteil des EuGH hervor.

Dazu müssten diese ihre Kompetenzen in offensichtlicher und schwerwiegender Weise überschreiten und dadurch erheblich in das Kompetenzgefüge zwischen Mitgliedsstaaten und Union eingreifen. Durch die Entwicklung des Altersdiskriminierungsverbots sei aber weder eine neue EU-Kompetenz begründet noch eine bestehende Kompetenz ausgedehnt worden. 

Hohe Anforderungen für Eingriff

Die Mangold-Entscheidung des EuGH ist unter deutschen Juristen zum Teil auf heftige Kritik gestoßen. Sie vertreten die Auffassung, die rechtliche Grundlage für die Herleitung des Diskriminierungsverbots durch den EuGH sei zu dünn gewesen. Er habe sich deshalb als Gesetzgeber gebärdet und seine Kompetenzen deutlich überschritten. In seinem Urteil zum EU-Vertrag von Lissabon hatte das BVerfG die Kompetenzüberschreitung als einen der Fälle definiert, in denen es gegen eine EU-Entscheidung einzugreifen hätte.

Mit seinem neuen Urteil hat das Gericht die Voraussetzungen für diese Eingriffsmöglichkeiten nun so hoch angesetzt, dass ein solcher Fall kaum eintreten dürfte. Die Entscheidung des BVerfG mag für den Moment die Europaskeptiker enttäuschen. Sie ist aber klug. Denn durch eine andrere Passage der Entscheidung könnte sich vermutlich ein Konsultationsmodus zwischen den obersten Gerichtshöfen Europas entwickeln, der der Einheitlichkeit der Rechtskulturen dient und in Zukunft die berühmten Überrasschungscoups aus Luxemburg seltener werden lässt. 

 

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: