Steuertipp: Kassenbeiträge für privat mitversicherte Kinder

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Damit bestätigten sie ihr Urteil aus dem Jahr 2003, nach dem die Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern bei der Familienversicherung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie verstößt.

Argument aus dem Steuerrecht

Die Ungleichbehandlung liegt zwar vor, verstößt aber nicht gegen das Grundgesetz. Denn, so betonten die Verfassungsrichter, der Ausschluss der Familienversicherung der Kinder wird über die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder jedenfalls teilweise ausgeglichen (BVerfG, Beschluss vom 14.6.2011, Az. 1 BvR 429/11).

Betroffene Eltern sollten unbedingt daran denken, auch die Beiträge der privat mitversicherten Kinder als Sonderausgaben geltend zu machen.


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