Der Druck wächst
Nach der Corporate Governance Jahreskonferenz am 16. und 17. Juni in Berlin sind die deutschen Konzerne im Zugzwang. Sie sollen für mehr Vielfalt in den Aufsichtsräten zu sorgen.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat ihre Empfehlung für deutsche Aufsichtsräte weiter konkretisiert. Sie fordert die Unternehmen dazu auf, den Anteil von Frauen und internationalen Vertretern nachhaltig zu erhöhen. Künftig soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen, die unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifischen Situation zu mehr Vielfalt (Diversity) führen sollen. Insbesondere geht es um eine angemessene Berücksichtigung von Frauen. Von einer Quote nimmt die Kommission nach wie vor Abstand. Sie will keinen festen Prozentsatz für den Frauenanteil in den Aufsichtsräten vorgeben.
Kampf um Talente
Aufsichtsratsmitglieder werden von der Kommission dazu aufgefordert, bei der Zusammensetzung des Vorstands auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen zu achten. Neu aufgenommen wurde eine entsprechende Empfehlung für den Vorstand, Führungsfunktionen im Unternehmen vermehrt mit Frauen zu besetzen. „In dem bevorstehenden Kampf um die besten Talente wäre die mangelnde Berücksichtigung von Frauen nicht nur eine schlechte Corporate Governance, sondern auch ein gravierender Nachteil im globalen Wettbewerb“, so Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Neu ist außerdem, dass die konkrete Zielsetzung des Aufsichtsrats und der Stand der Umsetzung im Corporate-Governance-Report des Geschäftsberichts veröffentlicht werden soll. So soll auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wie die Unternehmen mehr Vielfalt im Aufsichtsrat schaffen wollen.
Um die Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte weiter voranzubringen, hat die Regierungskommission die gesetzliche Verpflichtung im Kodex beschrieben, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen haben. Darüber hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass die Unternehmen diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen.
Des Weiteren hat sie ihre Empfehlung erweitert, wonach der Vorstand einer börsenorientierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Diese Empfehlung schließt künftig auch Mandate in Aufsichtsratsgremien von nichtbörsennotierten konzernexternen Unternehmen ein, die vergleichbare Anforderungen an deren Mitglieder stellen.
<link http: www.corporate-governance-code.de index.html external-link-new-window external link in new>Website der Regierungskommission
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Dieser besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.