Der Druck wächst

Nach der Corporate Governance Jahreskonferenz am 16. und 17. Juni in Berlin sind die deutschen Konzerne im Zugzwang. Sie sollen für mehr Vielfalt in den Aufsichtsräten zu sorgen.

Um die Professionalisierung deutscher Aufsichtsräte weiter voranzubringen, hat die Regierungskommission die gesetzliche Verpflichtung im Kodex beschrieben, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrzunehmen haben. Darüber hinausgehend empfiehlt die Kommission, dass die Unternehmen diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen.

Des Weiteren hat sie ihre Empfehlung erweitert, wonach der Vorstand einer börsenorientierten Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen soll. Diese Empfehlung schließt künftig auch Mandate in Aufsichtsratsgremien von nichtbörsennotierten konzernexternen Unternehmen ein, die vergleichbare Anforderungen an deren Mitglieder stellen.

<link http: www.corporate-governance-code.de index.html external-link-new-window external link in new>Website der Regierungskommission

Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Die von der Bundesministerin für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Dieser besitzt über die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz eine gesetzliche Grundlage. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken.

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