Frisch verheiratet: Welche Steuerklassenkombination ist die beste?
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Bei Heirat erhalten im ELStAM-Verfahren derzeit in allen Fällen beide Ehepartner automatisch die Steuerklasse IV, selbst wenn ein Ehepartner gar keinen Arbeitslohn bezieht. Das ist nicht immer die günstigste Lösung.
Verheiratete können auswählen zwischen den Steuerklassenkombinationen
• IV/IV oder
• III/V oder
• IV-Faktor/IV-Faktor (das sogenannte Faktorverfahren).
Erzielt nur ein Partner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (zum Beispiel Arbeitslohn oder Pension), wird in Steuerklasse III für ihn die geringste Lohnsteuer abgeführt. Das gilt auch, wenn der andere Partner steuerpflichtige Einkünfte erzielt, zum Beispiel eine Altersrente.
Die Unterschiede zwischen den Steuerklassenkombinationen
Kombination IV/IV: Hier wird bei beiden Partnern während des Jahres die "richtige" Lohnsteuer einbehalten, wenn beide genau gleich viel verdienen. Ansonsten zahlen sie während des Jahres immer zu viel Steuern. Diese Überzahlung ist umso größer, je höher das gemeinsame Einkommen ist und je weiter die Einkommen der Partner voneinander abweichen.
Kombination III/V: Hier wird während des Jahres die "richtige" Lohnsteuer abgeführt, wenn sich das gemeinsame Einkommen nach dem Verhältnis 60:40 auf die Steuerklasse III für den höher verdienenden Partner und die Steuerklasse V für den geringer verdienenden Partner verteilt. Beträgt der Arbeitslohn in Steuerklasse V mehr (weniger) als 40 Prozent des gemeinsamen Lohns, wird während des Jahres zu viel (zu wenig) Lohnsteuer erhoben.
Kombination IV-Faktor/IV-Faktor: Wer eine Steuernachzahlung vermeiden möchte und eine möglichst gerechte Verteilung der Lohnsteuer auf beide Partner anstrebt, wählt das Faktorverfahren. Im Vergleich zur Kombination III/V ist hier die Lohnsteuerbelastung beim geringer verdienenden Partner merklich niedriger, dafür aber beim anderen Ehepartner höher als in Steuerklasse III.
Auswirkungen auf die Pflicht zur Abgabe
einer Steuererklärung
Da das Gehalt selten gleich hoch ist, sollten Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner mit der Kombination IV/IV eine Steuererklärung abgeben, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen. Wird die Kombination III/V gewählt, muss für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden. Auch bei der Anwendung des Faktorverfahrens muss für das betreffende Jahr eine Steuererklärung abgegeben werden.
Damit Monat für Monat so wenig Lohnsteuer wie möglich einbehalten wird, kann mit dem <link http: www.steuertipps.de beruf-job einnahmen-lohn-gehalt steuerklassenrechner external-link-new-window external link in new>kostenlosen Steuerklassen-Rechner der Akademischen Arbeitsgemeinschaft die jeweils ideale Kombination ermittelt werden.
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