Falsch getankt auf dem Weg zur Arbeit: Werbungskosten?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Allerdings hat die Finanzverwaltung seit 2001 Unfallkosten neben der Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zugelassen.

Finanzgericht Niedersachsen stellt alte Rechtslage wieder her

Das Finanzgericht Niedersachsen hat jetzt die durch den Ansatz der Entfernungspauschale erfolgte Abgeltungswirkung begrenzt auf die gewöhnlichen (laufenden) Kfz-Kosten, die einer Pauschalierung zugänglich sind. So wird quasi die Rechtslage wiederhergestellt, die vor 2001 bestanden hatte. Damals waren neben der früheren Kilometerpauschale stets außergewöhnliche Wegekosten (zum Beispiel Motorschaden, Diebstahl, Unfall) als Werbungskosten abzugsfähig (Niedersächsisches FG vom 24.04.2013, 9 K 218/12).Die Richter haben die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Fortbildung des Rechts zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH ist derzeit noch nicht bekannt.

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