Kürzung der Betriebsrenten abgewehrt

Neues BAG-Urteil stärkt betriebliche Altersversorgung von Führungskräften

Nach der entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts sind Versorgungsordnungen mit einer gespaltenen Rentenformel durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in 2003 regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan so zu ergänzen, dass sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung berechnet.
Allerdings, so das Gericht, ist von der so errechneten Betriebsrente der Betrag abzuziehen, um den sich die gesetzliche Rente infolge der höheren Beitragszahlung erhöht hat.


VAA Praxis-Tipp
:

Welche Auswirkungen diese Entscheidung für einzelne Versorgungsordnungen mit gespaltener Rentenformel im Detail hat, kann derzeit noch nicht abschließend bewertet werden. Hierzu müssen die Entscheidungsgründe des Bundesarbeitsgerichts abgewartet werden.

<link http: juris.bundesarbeitsgericht.de cgi-bin rechtsprechung external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Zur Pressemitteilung des BAG

Die vollständige Fassung dieses Artikels sowie ein Interview mit Dieter Bartels, Leiter der Rechtsabteilung der Solvay Pharmaceuticals GmbH und Vorsitzender des Gesamtsprecherausschusses, zu dem vom VAA geführten Musterprozess sind in der Juni-Ausgabe des <link internal-link einen internen link im aktuellen>VAA Magazins veröffentlicht.

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