Doppelte Steuer-Identifikationsnummer: Mehr als 100.000 Fälle
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer wird schon bei der Geburt zugeteilt, bleibt dann ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Obwohl jedem Steuerpflichtigen laut Abgabenordnung nur eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet werden darf, ist es seit 2010 in 106.029 Fällen zur Vergabe mehrerer Nummern gekommen.
Diese Mehrfachzuweisungen würden durch Stilllegung der überzähligen Steuer-Identifikationsnummern bereinigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestag, Meldung vom 31.03.2014).
Die Zuordnung einer Steuer-Identifikationsnummer zu mehr als einer Person sei softwareseitig ausgeschlossen. Allerdings gebe es den Sachverhalt der Datenvermischung, schreibt die Bundesregierung. Das bedeute, dass zu einer Steuer-Identifikationsnummer die Daten zu mehr als einem Steuerpflichtigen gespeichert seien. Dazu lägen 2.500 Hinweise vor, von denen 440 Hinweise aufgeklärt worden seien.
Wie erkennen Steuerzahler, ob sie betroffen sind?
Wenn einem Steuerpflichtigen mehr als eine Steuer-Identifikationsnummer zugeordnet wurde oder es zu einer Datenvermischung gekommen ist, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die aktuellsten Meldedaten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. In der Folge kann es passieren, dass Arbeitgeber beim Verfahren für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) veraltete Meldedaten abrufen. Das erkennen Arbeitnehmer bei ihrer Lohnabrechnung – und müssen dann reagieren.
Was müssen Steuerzahler tun?
Ansprechpartner für Fragen und Probleme rund um die Steuer-Identifikationsnummer ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dorthin wendet man sich
• entweder per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder
• per Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn.
Folgende Angaben müssen mitgeschickt werden, um eine (neue) Steuer-ID ausgestellt zu bekommen:
• Name
• Vorname
• Adresse
• Geburtsort
• Geburtsdatum
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-ID allerdings nur per Briefpost sowie an die aktuelle Meldeadresse verschickt – es dauert also ein bisschen, bis man sie wieder in den Händen hält.
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