Steuererklärung: Wer bummelt, zahlt drauf

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

• Dauer der Fristüberschreitung,

• Höhe der sich aus der verspäteten Steuerfestsetzung ergebenden Nachzahlung,

• aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung gezogenen sonstige Vorteile,

• Grad des Verschuldens und

• individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des bummelnden Steuerpflichtigen.

Die Finanzbeamten müssen bei ihrer Entscheidung zum Verspätungszuschlag alle diese Prüfsteine beachten und das Für und Wider gegeneinander abwägen. Damit ist jedoch nicht gesagt, dass sie alle Kriterien stets in gleicher Weise gewichten. Im Ergebnis kann – je nach den Umständen des Einzelfalls – ein Merkmal stärker als ein anderes Auswirkung auf die Bemessung haben.

Hinweis: Da wiederholte Verspätungen bei der Abgabe der Steuererklärungen für Pflichtvergessenheit sprechen, messen die Behörden diesem Umstand eine wesentlich höhere Bedeutung zu als den übrigen Kriterien.

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