Betriebsrenten: Neue BAG-Rechtsprechung zur gespaltenen Rentenformel

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 23. April seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, nach der die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 bei der Berechnung von Betriebsrenten mit „gespaltener Rentenformel

Diese Haltung haben die Erfurter Richter in ihrem aktuellen Urteil aufgegeben (Urteil vom 23. April 2013, Aktenzeichen: 3 AZR 475/11). Sie entschieden, dass sich eine Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der BBG zugunsten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Betriebsrente allenfalls nach den Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB ergeben kann. Hierfür müssten die finanziellen Nachteile durch die Sprunganhebung für die Betriebsrentner aber so gravierend sein, dass ihnen ein Festhalten an der Versorgungsregelung nicht zumutbar ist. Wie hoch die Einbußen konkret sein müssen, um unzumutbar zu sein, hat das BAG – zumindest in seiner Pressemitteilung zum Urteil – nicht mitgeteilt.

VAA-Praxistipp

Es bleibt abzuwarten, ob die noch zu veröffentlichenden Entscheidungsgründe konkrete Angaben dazu enthalten werden, ab welcher Höhe Einbußen ein Festhalten an der Versorgungsordnung unzumutbar machen. Erst dann wird es möglich sein, konkrete Empfehlungen an die betroffenen Arbeitnehmer auszusprechen. Der VAA wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und spätestens nach Vorlage der Urteilsgründe in den Verbandsmedien weiter darüber berichten.

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