Befristung: Überschreitung der Höchstdauer um einen Tag

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann durch den Arbeitgeber nicht wegen eines Erklärungs- oder Inhaltsirrtums angefochten werden, wenn die für die sachgrundlose Befristung zulässige Höchstdauer des Vertrages um einen Tag überschritten wird. Das hat das La

Dass er sich an der Frist des § 14 Abs. 2 TzBfG orientieren wollte, sei lediglich Motiv für seine Erklärung gewesen. Auch eine nachträglich durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung erklärte das LAG für unwirksam, da die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht erfüllt waren. Der Arbeitgeber musste somit das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin unbefristet fortsetzen.

§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz:
Zulässigkeit der Befristung

Absatz 2: Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. [...]

VAA-Praxistipp

Das Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommer zeigt einmal mehr, dass an die Befristung eines Arbeitsverhältnisses klare formale Voraussetzungen geknüpft sind, deren Nichtbeachtung leicht zu einer Unwirksamkeit der Befristung führen können.

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