Arbeits- und Unternehmensrecht: Wann beißen Heuschrecken?
Steigt ein Finanzinvestor in ein Unternehmen ein, kommt oft Panik bei der Belegschaft auf. Zu Recht? Diese Frage stellten sich die Teilnehmer des vom VAA und den Universitäten Würzburg und Jena veranstalteten Forums für Arbeits- und Unternehmensrecht, das
Professor Frank Zieschang von der Universität Würzburg urteilte klar: Den Entwurf zu einem Unternehmensstrafrecht, den die Justizminister der Länder als Diskussionsgrundlage für eine Gesetzesvorlage akzeptiert haben, hält er für rechtsstaatlich bedenklich. Er sei in vielen Teilen zu unbestimmt. Hauptkritikpunkt: Strafe setzt höchstpersönlich vorwerfbare Schuld voraus. Das Unternehmensstrafrecht würde dagegen zu Risikodelikten ohne Schuldvorwurf führen, bei denen die Unternehmen Entlastungsbeweise beizubringen hätten, mit weitreichenden Folgen insbesondere für leitende Angestellte.
Der Leiter des Bereichs Mitbestimmung bei ver.di Martin Lemcke kritisierte, dass die Sanktion der Zwangsauflösung von Unternehmen Arbeitnehmer unbegründet in die Mithaftung nehme. Was hätten die Arbeitnehmer und die Allgemeinheit davon, wenn ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland wegen eines in den USA begangenen Verbandsdelikts aufgelöst werden würde, so Lemcke pointiert. Als Referent befasste sich Lemcke mit strategischer Informationsbeschaffung durch die Arbeitnehmervertretungen. Das Zusammenspiel der wertpapierhandelsrechtlichen und der betriebsverfassungsrechtlichen Informationsrechte im Übernahmefall hielt er für verbesserungsbedürftig. Im Übernahmefall verfüge die eigene Unternehmensleitung der Zielgesellschaft oft auch nicht über aussagekräftige Informationen.
Nur in Unternehmen mit unternehmerischer Mitbestimmung gebe es einen direkten Informationskanal zwischen Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern, unterstrich Lemcke die Bedeutung der Institution Mitbestimmung.
Privatdozent Ulrich Segna von der Universität Luxemburg warf aus der Sicht des Kapitalmarktexperten einen kritischen Blick auf das neu geschaffene Frühwarnsystem gegen Übernahmen. Er analysierte die Gesetzesänderungen, die durch die anschleichende Übernahme von Continental durch Schaeffler ausgelöst wurden. Die entscheidende Sanktion ist aus seiner Sicht der drohende Stimmrechtsverlust bei Verstößen gegen die erheblich verschärften Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und den Emittenten. Eine klare Absage erteilte er allerdings der Auffassung, die Pflichten zur Information über Herkunft der Mittel zum Erwerb von Anteilen und die Aufklärung über die künftige Strategie dienten auch dem Arbeitnehmerschutz. Hier stehe eindeutig die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts im Fokus.
Rechtsanwältin Patricia Vollhard von P+P Pöllath + Partners führte in das neue Kapitalanlagegesetzbuch ein. Erstmals unterliegen dadurch Fondsmanager selbst einer sehr intensiven Aufsicht.