Arbeits- und Unternehmensrecht: Wann beißen Heuschrecken?

Steigt ein Finanzinvestor in ein Unternehmen ein, kommt oft Panik bei der Belegschaft auf. Zu Recht? Diese Frage stellten sich die Teilnehmer des vom VAA und den Universitäten Würzburg und Jena veranstalteten Forums für Arbeits- und Unternehmensrecht, das

Nur in Unternehmen mit unternehmerischer Mitbestimmung gebe es einen direkten Informationskanal zwischen Arbeitnehmervertretern und Anteilseignern, unterstrich Lemcke die Bedeutung der Institution Mitbestimmung.

Privatdozent Ulrich Segna von der Universität Luxemburg warf aus der Sicht des Kapitalmarktexperten einen kritischen Blick auf das neu geschaffene Frühwarnsystem gegen Übernahmen. Er analysierte die Gesetzesänderungen, die durch die anschleichende Übernahme von Continental durch Schaeffler ausgelöst wurden. Die entscheidende Sanktion ist aus seiner Sicht der drohende Stimmrechtsverlust bei Verstößen gegen die erheblich verschärften Meldepflichten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und den Emittenten. Eine klare Absage erteilte er allerdings der Auffassung, die Pflichten zur Information über Herkunft der Mittel zum Erwerb von Anteilen und die Aufklärung über die künftige Strategie dienten auch dem Arbeitnehmerschutz. Hier stehe eindeutig die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts im Fokus.

Rechtsanwältin Patricia Vollhard von P+P Pöllath + Partners führte in das neue Kapitalanlagegesetzbuch ein. Erstmals unterliegen dadurch Fondsmanager selbst einer sehr intensiven Aufsicht.

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