Deutschlandticket und Steuern: Was gilt für den Arbeitgeberzuschuss?

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.

Denn auch der geldwerte Vorteil in Form von Sachleistungen kann unter den genannten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein oder alternativ vom Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuert werden.

Beim Jobticket gibt es noch folgende Besonderheit: Wird das Deutschlandticket mit mindestens 12,25 Euro (= 25 Prozent des Ausgabepreises von 49 Euro) vom Arbeitgeber bezuschusst, gibt es auf das Ticket einen Rabatt von fünf Prozent. Voraussetzung für diesen Rabatt ist ein Rahmenvertrag des Arbeitgebers zum Beispiel mit einem Verkehrsverbund oder der Deutschen Bahn. Der Preis für das Deutschlandticket und damit auch der geldwerte Vorteil beträgt dann nur 46,55 Euro monatlich, denn dieser Rabatt in Höhe von 2,45 Euro ist kein Arbeitslohn. Vom Arbeitnehmer geleistete Zuzahlungen vermindern entsprechend den gegegenenfalls nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien geldwerten Vorteil des Jobtickets. In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung weist der Arbeitgeber die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei gelassenen geldwerten Vorteile aus, die in der Steuererklärung auf den bei den Werbungskosten als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag angerechnet werden.

Steht einem Arbeitnehmer das Jobticket im Wege einer Gehaltsumwandlung als Sachbezug zur Verfügung, kann das Ticket zwar nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sein, aber gegebenenfalls im Rahmen der monatlichen 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei bleiben, sofern der geldwerte Vorteil und weitere Sachbezüge mit Einzelbewertung insgesamt im Monat nicht höher als 50 Euro sind.

Nutzung des Tickets auch für Dienstreisen

In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Kosten für ein Deutschlandticket in voller Höhe nach § 3 Nr. 13 oder Nr. 16 EStG steuerfrei als Reisekosten erstatten, wenn im jeweiligen Kalendermonat die Kosten ersparter Einzelfahrscheine für die dienstlichen Fahrten den Preis des Deutschlandtickets erreichen oder übersteigen. In welchem Umfang mit dem D-Ticket private Fahrten unternommen werden, spielt keine Rolle.

www.steuertipps.de

Dr. Torsten Hahn ist Chefredakteur des Informationsdienstes SteuerSparTipps des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag.

Dr. Torsten Hahn

Der VAA Newsletter erscheint jeden Monat neu. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie regelmäßig per E-Mail über die Themen der aktuellen Ausgabe.

Alle News in einer App

Aktuelle Ausgabe:

Ausgabe April 2024

Ältere Ausgaben: