Steuererklärung 2013: Änderungen und Formulare
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Ab 2013 traten einige steuerliche Änderungen in Kraft, die bei der Erstellung der Steuererklärung für 2013 nicht vergessen werden dürfen.
Neuordnung der Veranlagungsarten
für Ehepaare
Verheirateten lässt § 26 Einkommensteuergesetz (EStG) ab 2013 die Wahl: Entweder entscheiden sie sich für die Zusammenveranlagung und den Splittingtarif (§ 26b EStG) oder sie lassen sich einzeln nach dem Grundtarif veranlagen. In diesem Fall rechnet der Finanzbeamte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie nach § 35a EStG begünstigte Aufwendungen für Handwerker und Hilfen in Haus und Garten dem Partner zu, der die Aufwendungen getragen hat. Es kann aber gemeinsam beantragt werden, dass bei jedem Ehepartner 50 Prozent berücksichtigt werden (§ 26a EStG). Voraussetzung dafür, dass Verheiratete wählen dürfen, ist, dass beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt sind. Es ist ausreichend, wenn diese Voraussetzungen für einen Teil des Jahres vorgelegen haben.
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
Ab 2013 gilt das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Rückwirkend zum 1. August 2001 – an diesem Tag war das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten – müssten die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes angepasst werden.
Erhöhung der Freibeträge für Ehrenämter
Ab 2013 werden die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten angehoben:
• Der Übungsleiter-Pauschbetrag nach § 3 Nr. 26 EStG steigt von bisher 2.100 Euro auf 2.400 Euro.
• Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG wird von bisher 500 Euro auf 700 Euro angehoben.
Welche Formulare müssen ausgefüllt werden?
Den vierseitigen Mantelbogen muss jeder ausfüllen. Welche Formulare darüber hinaus noch gebraucht werden, hängt vom individuellen Steuerfall ab.
Wollen sich Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zusammen veranlagen lassen, gibt es gemeinsame Formulare und Formulare, die jeder für sich ausfüllen muss.
Die wichtigsten Formulare auf einen Blick
Formular | Anwendungsfall |
Mantelbogen | jeder |
Anlage N | Arbeitnehmer, Pensionäre und Betriebsrentner |
Anlage Vorsorgeaufwand | Versicherungsbeiträge |
Anlage AV | Riester-Rente |
Anlage Kind | Eltern |
Anlage KAP | Kapitalanleger |
Anlage AUS | ausländische Kapitaleinkünfte |
Anlage R | Rentner |
Anlage U | Geschiedene und getrennt lebende Ehepartner |
Anlage SO | Geschiedene; Verkäufer von Grundstücken etc. |
Anlage V | Eigentümer vermieteter Immobilien |
Anlage FW | Eigentümer selbst genutzter Wohnungen |
Anlage Unterhalt | Zahlung von normalem Lebensunterhalt |
Anlage VL | vermögenswirksame Leistung und Arbeitnehmer-Sparzulage |