E-Mail-Zugang: Sendebericht reicht als Nachweis nicht aus

Um bei einem Rechtsstreit den Zugang einer E-Mail nachzuweisen, reicht ein ausgedruckter Sendebericht nicht aus. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dafür reichte aus Sicht des LAG der vorgelegte Sendebericht über den Versand der E-Mail ohne eine entsprechende Eingangs- oder Lesebestätigung nicht aus. Auch einen sogenannten Anscheinsbeweis für den Eingang der E-Mail beim Arbeitgeber, der eine Umkehr der Beweislast zur Folge gehabt hätte, konnte das LAG in dem vorgelegten Ausdruck nicht erkennen.

VAA-Praxistipp

Grundsätzlich können Bewerbungen auch per E-Mail erfolgen. Um später den Zugang der Bewerbung beim Arbeitgeber nachweisen zu können, sollte jedoch in jedem Fall eine Antwort in Form einer Eingangs- oder Lesebetätigung angefordert werden. Unabhängig davon ist zu beachten, dass bestimmte Erklärungen nicht in elektronischer Form abgegeben werden dürfen. Das gilt zum Beispiel für Kündigungen, da diese eine Unterschrift erfordern. 

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