Steuertipp: Finanzamt muss sich nicht an eigene Aussagen halten

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Die erschreckende Antwort des Finanzgerichts Düsseldorf: Auf eine Aussage im Steuerbescheid für die Zukunft könne man sich nicht verlassen, da das Prinzip der Abschnittsbesteuerung gelte. Demnach sei eine Aussage immer nur für das geprüfte Jahr verbindlich und nicht für künftige Jahre – egal, was im Steuerbescheid stehe. Anders sei es nur bei einer im konkreten Einzelfall gegebenen verbindlichen Zusage oder Auskunft des Finanzamtes. Das Finanzgericht Düsseldorf hat keine Revision zugelassen. Der Bund der Steuerzahler hat aber bereits angekündigt, dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen (Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 7 K 2010/12). 

Verbindliche Auskunft als einzige Alternative

Wer also eine verlässliche Auskunft des Finanzamts haben möchte, der muss eine sogenannte verbindliche Auskunft einholen – wegen der Abschnittsbesteuerung übrigens für jedes Jahr! Ab einem Gegenstandswert von 10.000 € oder wenn die Bearbeitungszeit mindestens zwei Stunden beträgt, ist dafür eine Gebühr fällig.

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