Compliance: Verwendungsverbot für 7 Stoffe durch REACH
Eröffnung des Konsultationsverfahrens ermöglicht Äußerung bis zum 14. April 2009
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wird der Europäischen Kommission zum 1. Juni 2009 sieben Stoffe vorschlagen, die in der Europäischen Union zukünftig einem Verwendungsverbot unterliegen sollen. Von dem Verbot ausgenommen wären nur einzelne Verwendungen. Dafür muss die Zulassung bei der ECHA beantragt werden. Dazu Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) und dort Leiter der Abteilung Wissenschaft, Technik und Umwelt: „Die Zulassungspflicht wäre für die betroffenen Unternehmen mit erheblichen Konsequenzen verbunden. Für die chemische Industrie in Deutschland sind von den sieben priorisierten Stoffen vor allem die drei Phthalate von wirtschaftlicher Bedeutung.“
Phthalate: Ester und Salze der Phthalsäure, die vor allem als Weichmacher für Kunststoffe benutzt werden. Verwendung finden sie unter anderem in PVC-Bodenbelägen.
Die EU-Chemikalienverordnung REACH hat das Chemikalienrecht in Europa grundlegend verändert. Das am 1. Juni 2007 in Kraft getretene Regelwerk kehrt die Beweislast um. Hersteller, Importeure und Anwender müssen beim Umgang mit Chemikalien nachweisen, dass dieser sicher ist. Verfügen Stoffe über Eigenschaften, deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt als besonders schwerwiegend eingestuft werden, geht das neue EU-Chemikalienrecht aber noch einen Schritt weiter: Diese Chemikalien können in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden.
In diesem Fall wären nach einer Übergangsfrist nur noch zugelassene Einzelverwendungen erlaubt.
Bislang ist Anhang XIV noch leer, er soll aber nach und nach gefüllt werden. Im Oktober 2008 hat die ECHA eine Liste von Stoffen vorgestellt, die aufgenommen werden könnten.
Zulassungsverfahren geht in die nächste Phase
Anfang dieses Jahres ist dieser Prozess nun in die nächste Phase gegangen: Am 14. Januar 2009 hat die ECHA das Konsultationsverfahren eröffnet.
Aus der Kandidatenliste hat sie sieben Stoffe ausgewählt, die bei der Aufnahme in Anhang XIV Priorität haben sollen. Bis zum 14. April 2009 können nun Kommentare zu dieser Auswahl an die Agentur übermittelt werden. Danach übermittelt die ECHA der Europäischen Kommission ihre Empfehlung, welche Chemikalien zuerst unter die Zulassungspflicht fallen sollen.
Auch im Falle einer Zulassung unterlägen Hersteller und Anwender strengen Vorschriften. Beispielsweise müssen die zugelassenen Verwendungen der Chemikalien entlang der gesamten Lieferkette mitgeteilt werden.
Anwender müssen innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung an die ECHA melden, dass sie den Stoff einsetzen.
Die Führungskräfte in der chemischen Industrie sind damit bei der Sicherstellung der Compliance in ihrem Unternehmen zusätzlich gefordert.