Compliance: Verwendungsverbot für 7 Stoffe durch REACH

Eröffnung des Konsultationsverfahrens ermöglicht Äußerung bis zum 14. April 2009

In diesem Fall wären nach einer Übergangsfrist nur noch zugelassene Einzelverwendungen erlaubt.
Bislang ist Anhang XIV noch leer, er soll aber nach und nach gefüllt werden. Im Oktober 2008 hat die ECHA eine Liste von Stoffen vorgestellt, die aufgenommen werden könnten.

Zulassungsverfahren geht in die nächste Phase

Anfang dieses Jahres ist dieser Prozess nun in die nächste Phase gegangen: Am 14. Januar 2009 hat die ECHA das Konsultationsverfahren eröffnet.
Aus der Kandidatenliste hat sie sieben Stoffe ausgewählt, die bei der Aufnahme in Anhang XIV Priorität haben sollen. Bis zum 14. April 2009 können nun Kommentare zu dieser Auswahl an die Agentur übermittelt werden. Danach übermittelt die ECHA der Europäischen Kommission ihre Empfehlung, welche Chemikalien zuerst unter die Zulassungspflicht fallen sollen.

Auch im Falle einer Zulassung unterlägen Hersteller und Anwender strengen Vorschriften. Beispielsweise müssen die zugelassenen Verwendungen der Chemikalien entlang der gesamten Lieferkette mitgeteilt werden.
Anwender müssen innerhalb von drei Monaten nach der ersten Lieferung an die ECHA melden, dass sie den Stoff einsetzen.

Die Führungskräfte in der chemischen Industrie sind damit bei der Sicherstellung der Compliance in ihrem Unternehmen zusätzlich gefordert.

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