Steuertipps: Wichtige Urteile des Jahres 2013 im Überblick
In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steueroptimierung.
Arbeitnehmer
Doppelte Haushaltsführung auch bei Zweitwohnung in Nähe des Familienwohnsitzes: Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt, entschied das Finanzgericht Münster am 27. Juni 2013: Entscheidend sei, dass die Arbeitsstätte von dort aus in zumutbarer Weise täglich aufgesucht werden könne (Aktenzeichen: 3 K 4315/12 E; Aktenzeichen der Revision: VI R 59/13).
Poolarbeitsplatz – Kosten für häusliches Arbeitszimmer sind Werbungskosten: Wer bei seinem Arbeitgeber nur einen Poolarbeitsplatz zur Verfügung hat, darf die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. In dem vom Finanzgericht Düsseldorf am 23. April 2013 entschiedenen Fall gab es beim Arbeitgeber drei Schreibtische für acht Mitarbeiter (Aktenzeichen: 10 K 822/12 E).
Falsch getankt auf dem Weg zur Arbeit – Werbungskosten: Wer auf dem Weg zur Arbeit versehentlich Benzin statt Diesel in seinen Wagen füllt, darf die Kosten für die Reparatur des so entstandenen Motorschadens als Werbungskosten geltend machen. Mit dieser Entscheidung vom 24. April 2013 widerspricht das Finanzgericht Niedersachsen der bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung (Aktenzeichen: 9 K 218/12).
Doppelte Haushaltsführung – Verpflegungsmehraufwand auch bei Wegzug vom Arbeitsort: Zieht ein Arbeitnehmer vom Beschäftigungsort weg und verlegt seinen Hauptwohnsitz an einen anderen Ort, spricht man von einem "Wegverlegungsfall". Auch hier dürfen Werbungskosten für den Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden, sagt das Finanzgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 9. Januar 2013 (Aktenzeichen: 15 K 318/12 E).
Eltern und Kinder
Duales Studium – Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen: Wenn ein Kind volljährig wird, muss ein bestimmter Grund vorliegen, damit die Kindergeld-Förderung weiterläuft. Eine Möglichkeit für einen bestehenden Anspruch auf Kindergeld ist, dass sich das Kind in einer Erstausbildung befindet. Was das ist, ist nicht immer ganz klar und daher häufig Streitthema vor Gericht. Ein duales Studium ist eine Erstausbildung, entschied das Finanzgericht Münster am 15. Mai 2013 (Aktenzeichen: 2 K 2949/12 Kg).
Kindergeld für ein volljähriges verheiratetes Kind: Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2012 kommt es für einen Kindergeldanspruch nicht mehr auf Einkünfte und Bezüge des Kindes an. Deswegen ist es auch irrelevant, ob ein verheiratetes volljähriges Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, einen Unterhaltsanspruch gegen seinen Ehegatten hat, entschied das Finanzgericht Düsseldorf am 27. März 2013 (Aktenzeichen: 10 K 1940/13 Kg).
Erben
Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer: Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht am 26. September 2013 entschieden (Aktenzeichen: 8 K 649/13).
Geerbtes Grundstück – Sachverständigenkosten mindern die Erbschaftsteuer: Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, entschied der Bundesfinanzhof am 19. Juni 2013 (Aktenzeichen: II R 20/12).
Erbschaftsteuer – Vorläufiger Rechtsschutz: Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 21. November 2013 zu dem ab 2009 geltenden Erbschaftsteuergesetz entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahrens auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen oder aufzuheben ist, wenn ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht (Aktenzeichen: II B 46/13).
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