Mitgliederentwicklung: VAA wächst weiter
Die Zahl der VAA-Mitglieder ist im Jahr 2013 erneut deutlich gestiegen. Auch der Trend zu einem größeren Anteil studentischer und weiblicher Mitglieder im Verband setzt sich weiter fort.
Der VAA konnte die Zahl seiner Mitglieder im vergangenen Jahr erneut deutlich steigern. Mit 28.336 Mitgliedern zum Jahresende 2013 ist der VAA um 278 Mitglieder gewachsen. Während in den alten Bundesländern 312 Mitglieder hinzugekommen sind (Anstieg von 26.418 auf 26.730), ist die Mitgliederzahl in den neuen Bundesländern mit 1.606 Mitgliedern (2012: 1.640) leicht rückläufig.
Die Zahl der im Berufsleben stehenden Mitglieder stieg von 17.874 auf 18.219, was einem Gesamtanteil von rund 64 Prozent entspricht. Dass der VAA auch für den Nachwuchs attraktiv bleibt, zeigt das Wachstum bei der Zahl studentischer Mitglieder: Sie liegt inzwischen bei über 3.000.
Einkommensumfrage: Ende März ist Stichtag
Seit Anfang Januar läuft mit der VAA-Einkommensumfrage eine der wichtigsten Verbandsleistungen, die einen einzigartigen und detaillierten Überblick über die Gehaltsstrukturen der Branche liefert. Noch bis zum 31. März 2014 können sich Verbandsmitglieder an der selbstverständlich anonymisiert ausgewerteten Umfrage beteiligen. Mitte März startet außerdem die diesjährige VAA-Befindlichkeitsumfrage. Der VAA bittet für beide Umfragen um eine rege Beteiligung seiner Mitglieder.
2.800 Studenten machen dabei von der kostenfreien Möglichkeit Gebrauch, zusätzlich zur Mitgliedschaft in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) Mitglied im VAA zu werden. Ebenfalls eine wachsende Gruppe innerhalb der VAA-Mitgliedschaft sind Frauen, deren Anteil von 16,8 Prozent im Jahr 2012 auf 17,5 Prozent im Jahr 2013 stieg. Weiter gesunken ist hingegen die Zahl der Pensionäre im VAA: Sie fiel von 6.271 auf 6.107 Personen. Das Durchschnittsalter der VAA-Mitglieder lag Ende letzten Jahres bei 50,3 Jahren (Ende 2012: 51,1 Jahre). Der Anteil der in Werksgruppen organisierten Mitglieder blieb im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 71 Prozent.
Betriebsratswahlen – Wer darf wählen?
Zwischen Anfang März und Ende Mai finden die Betriebsrats- und Sprecherausschusswahlen 2014 statt. Nach § 7 des Betriebsverfassungsgesetzes sind bei der Betriebsratswahl alle nicht leitenden Arbeitnehmer des jeweiligen Betriebes wahlberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzungen für die Dauer der Betriebszugehörigkeit vor oder nach der Wahl gibt es grundsätzlich nicht. Lediglich Arbeitnehmer, die von einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen wurden, sind nur dann wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.