Beitragszuschuss: Kein Anspruch für freiwillig versicherte Familienangehörige

Der Anspruch privat krankenversicherter Arbeitnehmer auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebers zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erstreckt sich nicht auf Familienangehörige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das hat das Bundesso

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der für seine freiwillig gesetzlich krankenversicherte Ehefrau einen Beitragszuschuss von seinem Arbeitgeber gefordert hatte. Das BSG hat in seinem Urteil drauf hingewiesen, dass der Wortlaut des § 257 SGB V eindeutig eine private Krankenversicherung des Angehörigen voraussetzt, für den ein zusätzlicher Beitragszuschuss gezahlt werden soll.

VAA-Praxistipp

Das BSG hat mit seinem Urteil klargestellt, dass eine Anwendung des § 257 Absatz 2 Satz 1 SGB V für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Angehörige nicht in Betracht kommt. VAA-Mitglieder, die in der Vergangenheit entsprechende Beitragszuschüsse für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Angehörige von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten jedoch die Beratung durch die VAA-Juristen in Anspruch nehmen.

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