Steuertipp: Unterstützung älterer Kinder

In der Rubrik Steuer-Spar-Tipp des VAA Newsletters geben die Experten des VAA-Kooperationspartners Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag jeden Monat Ratschläge zur Steuer-Optimierung.

Elektronische Lohnsteuerkarte verschoben  

Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) kommt erst im Jahr 2013. Für 2012 kann man zusammenfassend sagen: Haben sich die Verhältnisse gegenüber 2010 beziehungsweise 2011 nicht geändert, so gelten die bisherigen Lohnsteuerabzugsmerkmale fort. Hier besteht kein Handlungsbedarf. Nur bei Änderungen ab dem 01.01.2012 wird der Gang zum Finanzamt notwendig.

Die Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (sogenannte Ersatzbescheinigung 2011) bleiben weiterhin gültig. Sie sind für den Arbeitgeber Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer im Jahr 2012.

Weichen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 beziehungsweise der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale von den tatsächlichen Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2012 ab, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber das im Oktober versandte Mitteilungsschreiben des Finanzamts zur "Information über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)" vorlegen, das dann maßgeblich für den Lohnsteuerabzug ist. 

Sind die Angaben in dem Mitteilungsschreiben falsch oder fehlen Informationen, müssen Arbeitnehmer beim Finanzamt eine Änderung beantragen. Das gleiche gilt, wenn erstmals für 2012 eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale eintritt. Der vom Finanzamt daraufhin erstellte Ausdruck der ab dem Jahr 2012 gültigen ELStAM wird dann dem Arbeitgeber vorgelegt.

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