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EuGH auf "Flexicurity"-Kurs
Der EuGH stärkt die Rechte von Arbeitnehmern in Elternteilzeit. Bei der Berechnung von Entlassungsentschädigungen nach belgischem Recht ist das Vollzeitgehalt anzusetzen. Die Entscheidung ist ein weiterer Schritt des EuGH dazu, das Arbeitsrecht am sogenannten Flexicurity-Prinzip auszurichten. Arbeitnehmern soll so höchstmögliche Einkommenssicherheit trotz partieller Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit gewährleisten werden, wenn diese Unterbrechungen im Sinne des Allgemeinwohls als förderungswürdig angesehen werden.
Zur Pressemitteilung des EuGH

Betriebsratswahlen 2010
Aktuell und übersichtlich: Die VAA Internetseite zur Betriebsratswahl 2010. Informationen über Ansprechpartner, Kandidaten, Ziele und Termine.
VAA Internetseite zur Betriebsratswahl 2010

Termine

19.1.2010: Informationsveranstaltung "Souverän und gelassen im Joballtag"
Referent: Michael Paul Herbst
Veranstalter: Landesgruppe Hessen
Ort: Industriepark Höchst,  Konferenzraum Erdgeschoss, K 801

27.01.2010: Informationsveranstaltung "Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersvorsorge"
Referent: Rechtsanwalt Joachim Schwind
Veranstalter: VAA Landesgruppe Hessen AG VAA im IPH
Ort: Industriepark Höchst, Konferenzraum Erdgeschoss, K 801

Kurzmeldungen

Einkommensumfrage 2010
Die Fragebögen zur diesjährigen Einkommensumfrage werden in der ersten Februarwoche an alle aktiven VAA Mitglieder versandt. Die Rücksendefrist endet am 31. März 2010.

Altersteilzeit besteht weiter
Entgegen weitverbreiteten Annahmen steht ein Ende der Altersteilzeit nicht bevor. Lediglich die Übernahme der Arbeitgeberaufstockung des Gehalts und der Rentenversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit wurde ab 2010 gestrichen. Für diejenigen, die 2009 mit der Altersteilzeit begonnen haben, ändert sich rein gar nichts. Doch auch ohne Förderleistungen der Agentur an die Arbeitgeber gelten in zahlreichen Unternehmen der Chemiebranche weiterhin Altersteilzeit- oder Anpassungsregelungen. Der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers bleibt nach wie vor sozialversicherungs- und steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer Altersteilzeit in Anspruch nimmt, sollte daher 10 bis 20 % des Aufstockungsbetrages für das Finanzamt zurücklegen, um auf mögliche Steuernachzahlungen vorbereitet zu sein.

Kombinierte Dienst- und Urlaubsreisen
sind absetzbar

Laut Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. GrS 1/06) können Kosten für Dienstreisen auch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie mit einer anschließenden Urlaubsreise kombiniert werden. Sofern ein Arbeitnehmer die Aufwendungen für den beruflichen Teil einer Reise nachweisen kann, sind die Finanzämter verpflichtet, diese Ausgaben anzuerkennen. Die Aufhebung des seit Jahrzehnten bestehenden Aufteilungsverbots bezeichnete BFH-Präsident Wolfgang Spindler als „eine grundsätzliche Kehrtwende.“ Mit der Entscheidung werden die Rechte der Steuerzahler deutlich gestärkt.

Wahlergebnisse schnell zurücksenden
In Kürze liegen die ersten Ergebnisse der Betriebsratswahlen vor. Der Verband bittet die jeweiligen Ansprechpartner für die Betriebsratswahl in den Werksgruppen, die Wahlergebnisse möglichst zeitnah nach der Auszählung der Geschäftsstelle mitzuteilen.

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