Kalte Progression fast passé?

Die zentrale steuerpolitische Forderung des VAA nach Beseitigung der "kalten Progression" soll mit dem Konjunkturpaket II teilweise erfüllt werden.

Bezieher mittlerer Einkommen werden von diesen Erleichterungen jedoch zu wenig spüren. Der Vorschlag der Union, den Tarifverlauf abzuflachen und so den Mittelstand zu entlasten, findet im Konjunkturpaket II keine Erwähnung.

Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch wirbt daher weiter für eine vollständige Umsetzung der VAA-Forderungen: „Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere der mittleren Einkommensbezieher, zu stärken, ist in Zukunft eine automatische und regelmäßige Anpassung des Steuertarifs erforderlich.“

Gleichzeitig macht er sich Sorgen wegen der absehbaren Verschärfung der Verteilungskämpfe, wenn die Rechnung für das Konjunkturpaket präsentiert wird. Kronisch: „Es kann nicht sein, dass die begrüßenswerte Verringerung der Sozialabgaben vor allem durch das Vorziehen der „Rente mit 67“ refinanziert wird. Bei den nach wie vor geringen Erwerbstätigkeitsquoten im Alter ab 55 würde die Rentenpolitik ihre Glaubwürdigkeit riskieren. Politik nach dem Motto: Rente nach Kassenlage, kann und sollte sich in diesem Land niemand leisten.“

Kalte Progression

Ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht der Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird für jeden über dem Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig – das Realeinkommen sinkt.

(Quelle: Bundesfinanzministerium)

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