Aktiv Altern in Arbeit und Ruhestand

In Zeiten des demografischen Wandels kommt es mehr denn je auf das Know-how erfahrener Fach- und Führungskräfte an. Denn je mehr ältere Arbeitnehmer am Erwerbsleben beteiligt werden, desto mehr kommt es auf ein alterns- und altersgerechtes Umfeld am Arbeitsplatz an. Im besonderen Fokus des VAA ist deshalb die Erhaltung und Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit im Alter.

Mit der Erhöhung der Lebensarbeitszeit gewinnen flexible Arbeitszeitmodelle immer mehr an Bedeutung. Eines davon ist die Altersfreizeit: Während Mitarbeitern ein fließender Übergang in den Ruhestand ermöglicht wird, profitieren Unternehmen länger von der Erfahrung älterer Arbeitnehmer. Wichtig zu wissen: Auch außertarifliche und leitende Angestellte haben ein Recht auf Altersfreizeit. Denn für viele pensionsnahe Mitarbeiter ist ein fließender Übergang in den Ruhestand angenehmer als der harte Schnitt von der aktiven zur passiven Altersteilzeit.

Angesichts der langfristigen Prognosen zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherungssysteme wird die betriebliche Altersversorgung als Eckpfeiler der Altersvorsorge immer wichtiger. Über die Kommission Betriebliche Altersversorgung verfolgt der VAA die rechtlichen und sozialpolitischen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. Der Verband beobachtet die Änderungen der Versorgungssysteme in den Unternehmen und nimmt aktiv Einfluss auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Er führt Vergleichsstudien zu den Versorgungssystemen der Chemieunternehmen durch.  

Seinen Mitgliedern hilft der Verband beim Übergang in den Ruhestand – und darüber hinaus. Sie haben Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz, soweit es um arbeits-, erfinderschutz- oder rentenrechtliche Fragen geht. Dazu gehören beispielsweise auch regelmäßige Prüfungen auf Betriebsrentenanpassungen. Dieser Anspruch steht im Todesfalle selbstverständlich auch dem Ehepartner des VAA-Mitglieds zu.

Die Gemeinschaft der VAA-Mitglieder sorgt dafür, dass Pensionäre auch nach dem Berufsleben immer auf dem Laufenden sind. So bieten Veranstaltungen wie die jährliche Pensionärsreise genug Gelegenheiten, attraktive Vorträge und speziell auf die Interessen der VAA-Pensionäre zugeschnittene Reiseziele mit Gleichgesinnten zu erleben. Im VAA werden die Pensionäre von der Kommission 60plus betreut. Die Kommission verfolgt pensionärsrelevante Themen und ist federführend bei der Ausarbeitung der am Ende eines jeden Jahres erscheinenden VAA-Informationen für Pensionäre.

Broschüren und Infos für Mitglieder

Für VAA-Mitglieder gibt es im Mitgliederbereich MeinVAA zahlreiche Broschüren und Infoblätter zum freien Download. Zum Themensprektrum gehören beispielsweise Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, Altersvorsorge, Betriebsrentenanpassung, Frühpensionierung, Rentenbesteuerung und vieles mehr.

Komplexes Thema in Kürze erklärt: Was gibt es bei der Anpassung der Betriebsrente zu beachten? Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VAA-Hauptgeschäftsführer, kennt die wichtigsten Antworten.

03.02.2017
02.12.2016
16.08.2016
11.11.2015

DIA-Vorsorgemappe neu aufgelegt

Alle Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie Konto- und Depotvollmacht in einer Mappe? Genau dafür hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) seine DIA-Vorsorgemappe „Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“ neu aufgelegt. Sie steht nun auch auf der DIA-Website unter https://www.dia-vorsorge.de/vorsorgemappe/ zum freien Download als beschreibbares PDF zur Verfügung.

Downloads rund ums Thema 60plus

  • PM Symposion 2015
  • Sozialpartnervereinbarung zur Altersvorsorge (2002)
  • Übergang in den Ruhestand (2020)
  • VAA-Informationen für Pensionäre (2023)
  • VAA-Informationen für Pensionäre (2022) – Vortrag „Was bleibt netto von der Rente?“
  • VAA-Informationen für Pensionäre (2022) – Vortrag „Vermögensanlage im Ruhestand“
  • VAA Magazin 2014-06, Artikel zu den BAG-Urteilen zu Pensionkassenrenten
  • VAA Magazin 2014-06, Rechtsecke zu Altersteilzeit & Altersfreizeit
  • Vorteile für Pensionäre (Flyer – 2023)