Juristischer Service

Der VAA berät und vertritt seine Mitglieder in allen Phasen des Berufslebens: kompetent, erfolgreich und schnell. So erhalten VAA-Mitglieder jederzeit Auskunft per Telefon. Der Verband gewährt Rechtsschutz weit über den sonst üblichen Rahmen hinaus, prüft Verträge, verhandelt mit Arbeitgebern und führt Prozesse. Er sichert Mitgliedern bei Abfindungen überdurchschnittliche Konditionen.

Die VAA-Juristen sind Experten im Arbeitsrecht und verfügen über umfangreiche Branchenkenntnisse: Sie haben Einblick in die einzelnen Unternehmen, deren Strukturen und Besonderheiten. Dadurch wissen sie genau, was möglich ist. Von ihrer großen Erfahrung profitieren auch Mitglieder von Sprecherausschüssen, Betriebsräten und Aufsichtsräten.

Ob Abfindung oder Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitnehmererfindung, Wettbewerbsverbot oder Kündigung: Die VAA-Juristen beraten objektiv, sind unabhängig und können vor überflüssigen Prozessen warnen. Denn im Arbeitsrecht sind Prozesse nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Wo nötig, sind mit dem VAA aber auch Musterprozesse bis hin zum Bundesverfassungsgericht machbar. So können Fehler des Gesetzgebers im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht korrigiert werden.

Rechtsanfragen an den Juristischen Service können per E-Mail an info@remove-this.vaa.de, per Telefon unter der Nummer +49 221 160010 oder per Fax unter +49 221 160016 gerichtet werden.

Zu zahlreichen rechtlichen Themen hat der VAA Infobroschüren herausgegeben. Diese bieten nützliche Hilfestellungen, können aber eine vollwertige Rechtsberatung in Problemfällen durch die VAA-Juristen nicht ersetzen. Einige der Broschüren stehen Besuchern der VAA-Website zum Download frei. Das volle Broschürenangebot steht jedoch nur eingeloggten VAA-Mitgliedern auf der Mitgliederplattform MeinVAA zur Verfügung.

Abmahnungen

Mit einer Abmahnung kann der Arbeitgeber das Fehlverhalten seines Arbeitnehmers rügen. Gleichzeitig warnt er damit im Wiederholensfall zu kündigen. Daneben gibt es Ermahnungen, Verwarnungen, Rügen und Verweise. Nur eine inhaltlich korrekte Abmahnung kann jedoch die Vorstufe einer Verhaltensbedingten Kündigung sein.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen mit oberen Führungskräften

Die rechtlichen Bedingungen von Dienstverträgen mit oberen Führungskräften unterscheiden sich in vielen Punkten grundlegend von denen in anderen Anstellungsträgen. Dies gilt natürlich auch für die Beendigung von Dienstverträgen mit oberen Führungskräften.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Altersteilzeit

Mit einer Altersteilzeitvereinbarung kann ein Arbeitnehmer zwischen dem 55. Lebensjahr und dem Rentenbeginn einen gleitenden Übergang in den Ruhestand vereinbaren. Innerhalb eines Zeitraumes von mindestens zwei Jahren, ist der Arbeitnehmer nach der Hälfte der Zeit von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreit. Er bekommt jedoch die gesamte Zeit seine Altersteilzeitbezüge. Das Altersteilzeitgesetz regelt die Möglichkeit eines Zuschusses für den Arbeitgeber bis zum 31.12.2009.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosigkeit droht oder ist eingetreten. Der VAA klärt auf, wie hoch das Arbeitslosengeld ist, ob eine Ruhens- oder Sperrzeit verhängt werden kann. Viele Bescheide der Bundesagentur für Arbeit sind anfechtbar. Der VAA legt für seine Mitglieder Widerspruch ein oder klagt die Ansprüche vor Gericht ein. Darüber hinaus nimmt  der VAA bei Expertenanhörungen zu Gesetzesvorhaben in diesem Bereich Einfluss auf die Politik.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Arbeitsverträge

Der VAA prüft für seine Mitglieder nicht nur Arbeitsvertragsangebote. Er informiert auch über branchenübliche Gehälter und sonstige Konditionen, wodurch die Chance auf eine erfolgreiche Vertragsverhandlung - insbesondere für Führungsnachwuchskräfte - erheblich verbessert wird.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Wenn Arbeitnehmer der Aufhebung ihres  Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zustimmen, müssen sie  darauf achten, dass das Arbeitslosengeld gesperrt werden kann. Außerdem muss geplant werden, wie die Abfindung ausgezahlt wird, damit eine möglichst hohe Steuerersparnis erzielt werden kann. Mit Hilfe der Expertise der VAA-Juristen gelingt es regelmäßig, für die Mitglieder nicht nur bei der Höhe der Abfindung, sondern auch bei den sonstigen regelungsbedürftigen Punkten optimale Konditionen zu erzielen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Auslandstätigkeit

Ein Aufenthalt  im Ausland steht bevor. Der VAA berät beim Abschluss von Entsendungsverträgen und prüft die Rückkehrregelung. Er klärt über den Kranken- und Rentenversicherungsschutz und die Steuerpflicht während des Auslandsaufenthaltes auf. Er vermittelt bei Bedarf kompetente Ansprechpartner und Spezialisten und Kontakt zu Kollegen im Ausland.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Befristung von Arbeitsverträgen

Insbesondere in der chemischen Industrie ist die Begründung eines unbefristeten Anstellungsverhältnisses die Regel. Im Ausnahmefall eines befristeten Arbeitsvertrages prüft der VAA seinen Inhalt und die Wirksamkeit der Befristung. Er informiert über die Folgen der Unwirksamkeit dieser Befristung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Betriebliche Altersversorgung

Der VAA hat einen umfassenden Überblick über die Altersversorgungssysteme in der chemischen Industrie. VAA-Mitglieder bekommen deshalb während ihres Berufslebens, beim Eintritt in den Ruhestand und als Pensionäre zu allen Fragen ihrer Versorgungszusage eine qualifizierte Insider-Beratung. VAA-Mandatsträger erhalten Unterstützung bei Verhandlungen über Versorgungsordnungen in ihren Unternehmen. Die Kommission Betriebliche Altersversorgung verfolgt die rechtlichen und sozialpolitischen Entwicklungen, führt Vergleichsstudien zu Versorgungssystemen durch und ist federführend bei der alle drei Jahre stattfindenden Pensionärsumfrage, mit der die Höhe der gesamten durchschnittlichen Ruhestandsbezüge ermittelt wird. 

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Betriebsübergänge

Die chemische Industrie ist nach wie vor geprägt durch Unternehmensumstrukturierungen. Der VAA informiert zu den Regeln im Fall des (Teil-)Betriebsübergangs. Er beantwortet Fragen, die sich regelmäßig im Zusammenhang mit Unternehmenswandlungen stellen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Betriebsverfassungsrecht

Der VAA berät seine Mitglieder in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Er informiert und schult seine Betriebsräte zu den gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Der VAA begleitet Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen und Sozialpläne. Er prüft kollektive Regelungen vor ihrem Abschluss.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Elternzeit/Mutterschutz

Der Mutterschutz regelt die Zeit einer erwerbstätigen werdenden oder stillenden Mutter im weiteren Sinne. Im engeren Sinne wird damit der Zeitraum der letzten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung bezeichnet. Es geht dabei um Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung, Stillzeiten und das Kündigungsverbot. Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft ist bis vier Monate nach der Entbindung unzulässig.

An den gesetzlich geregelten Mutterschutz (Mutterschutzgesetz) kann sich die Elternzeit anschließen. In dieser Zeit kann Elterngeld für 12 oder 14 Monate beantragt werden. Während der Elternzeit kann einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden in der Woche nachgegangen werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Entgelt- und Bonussysteme

Das Gehaltssystem sollte eine transparente und nachvollziehbare Regelung über die bestehende Entgelte im Unternehmen sein. Zu den klassischen Bestandteilen gehören das fixe Vertragsgehalt und der Bonus als variable Vergütungskomponente. Der VAA hat Kenntnis über die Systeme der Unternehmen in der chemischen Industrie und verfügt über einen Systemvergleich.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Erfinderrecht

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen verpflichtet den Arbeitgeber, für Arbeitnehmererfindungen, die er in Anspruch nimmt, eine angemessene Vergütung zu zahlen, die sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen richtet, den der Arbeitgeber durch die Nutzung der Erfindung erzielt. Art und Höhe der Vergütung sollen durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Erfinder festgestellt werden. Was sich so einfach anhört, wirft in der Praxis viele Fragen auf.

In Arbeitnehmererfindersachen berät der VAA seine Mitglieder und vertritt sie sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als auch in Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. In gerichtlichen Arbeitnehmererfindersachen ist der Rechtsschutz des Verbandes dergestalt eingeschränkt, dass der Verband die dem Mitglied entstehenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro erstattet. Die näheren Einzelheiten sind in den Richtlinien für die Gewährung von Rechtsschutz geregelt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Freie Mitarbeiterverträge

Führungskräfte stellen ihr Know-how immer häufiger als freie Mitarbeiter oder Berater zur Verfügung, sei es als Nebentätigkeit zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis oder hauptberuflich nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der VAA unterstützt seine Mitglieder sowohl bei der Prüfung von Vertragsangeboten als auch bei der Erstellung eigener Vertragsentwürfe.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Geschäftsführeranstellungsverträge

Viele GmbH-Geschäftsführer und andere Organvertreter sind ebenfalls im VAA organisiert. Ihnen bietet der Verband nicht nur ein Netzwerk. Sie werden auch zu den rechtlichen Bedingungen ihres Anstellungsverhältnisses und ihrer Stellung als Organ beraten. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung von Vertragsangeboten und die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Insolvenz des Arbeitgebers

Muss das Unternehmen Insolvenz anmelden, gerät der eigene Arbeitsplatz in Gefahr. Meistens stellt der Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer frei und spricht die Kündigung aus. VAA-Mitglieder werden in dieser bedrohlichen Situation von VAA-Juristen intensiv beraten und unterstützt.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Krankenversicherungsrecht

Führungskräfte verdienen in aller Regel gut. Ihr Einkommen liegt meist oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sie haben hohe Betriebsrenten. Nicht selten ergehen korrekturbedürftige Beitragsbescheide. Der VAA berät seine Mitglieder in allen Fragen der gesetzlichen Krankenversicherung und prüft Bescheide. Er führt bei Gesetzesänderungen Musterverfahren bis zum Bundessozial- bzw. Bundesverfassungsgericht und bezieht bei Anhörungen zu Gesetzesänderungen im Bundestag Stellung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Kündigungsschutz

Kommt die Kündigung, führen VAA-Juristen für Mitglieder Kündigungsschutzprozesse vor den Arbeitsgerichten. Ziel ist dabei entweder die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder die Vereinbarung von attraktiven Konditionen beim Ausscheiden aus dem Unternehmen. Dabei kommen den VAA-Mitgliedern die besonderen Branchenkenntnisse der VAA-Juristen und die Informationen aus dem VAA-Netzwerk besonders zugute.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Rentenversicherungsrecht

Die Rente muss stimmen. Sind die Rentenpunkte und Anwartschaftszeiten richtig berechnet? Liegt eine Erwerbsminderung vor? Der VAA schaltet sich für seine Mitglieder in die Verfahren ein und vertritt sie vor den Sozialgerichten bis hin zum Bundessozial- bzw. zum Bundesverfassungsgericht. VAA-Juristen vertreten  gegenüber Abgeordneten und Ministerialbeamten in Expertenanhörungen zu Gesetzesreformen die Interessen der Mitglieder.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Sprecherausschussrecht

Der VAA berät und schult seine Sprecherausschussmitglieder in allen Rechtsfragen. Er informiert über die Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses und begleitet den Abschluss von Sprecherausschussvereinbarungen. Mit einer von den Verbandsjuristen verfassten Kommentierung des Sprecherausschussgesetzes beeinflusst der VAA darüber hinaus auch die wissenschaftliche Diskussion.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Tarifvertragsrecht

Das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen, folgt aus der Tarifautonomie. Diese wird verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht garantiert. Der VAA schließt den Manteltarifvertrag für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie (Akademiker-MTV) sowie den Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Angestellte der chemischen Industrie ab. Er informiert über den Geltungsbereich und die Inhalte dieser tarifvertraglichen Regelungen. Er berät in allen Fragen des allgemeinen Tarifvertragsrechts.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Teilzeit

Teilzeitbeschäftigt ist bereits der Arbeitnehmer, der in der Woche mindestens eine Stunde weniger arbeitet als der Vollzeitbeschäftigte. Sollten betriebliche Gründe nicht entgegen stehen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Unternehmensmitbestimmung

Der VAA informiert über das Verfahren zur Wahl der Arbeitnehmer in die Aufsichtsräte der mitbestimmten Unternehmen. Er informiert die Aufsichtsrats-mitglieder des Verbandes über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder. Er schult seine Aufsichtsräte insbesondere zu den Grundlagen der Bilanzkunde, ausgewählten Fragen der Bilanzanalyse, zu Frühwarn- und Risikomanagementsystemen sowie neueren Entwicklungen der Corporate Governance.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Urlaub

Manchmal wird auch Urlaub zum Problem. Der VAA berät und vertritt seine Mitglieder in allen Belangen des Urlaubsrechts. Sie profitieren von den Urlaubsregelungen des Manteltarifvertrages für akademisch  Angestellte in der chemischen Industrie, die meist über die gesetzlichen Ansprüche hinausgehen. Ein Merkblatt gibt ausführlich Auskunft über Urlaubsansprüche und deren Durchsetzung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Wettbewerbsverbot

In der chemischen Industrie werden mit ausgewählten Berufsträgern weiterhin nachvertragliche Wettbewerbsverbote abgeschlossen. Der VAA informiert über die wesentlichen Grundsätze sowie Inhalte und Grenzen dieser Regelungen. Er prüft die Wirksamkeit nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und gibt Auskunft über die Höhe der Karenzentschädigung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Zeugnisrecht

Die VAA-Juristen überprüfen Abschluss- und Zwischenzeugnisse, um zu gewährleisten, dass diese den gesetzlichen Anforderungen genügen und die jeweiligen Mitglieder in ihrem beruflichen Fortkommen fördern. Das Zeugnis muss Aussagen über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers enthalten. Es ist somit Bewerbungsunterlage und Visitenkarte des Arbeitnehmers bei der Stellensuche.

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Broschüren.

Alles, was recht ist – Kurzarbeit und Corona

Arbeitsrecht in Kürze erklärt: Wie ist Kurzarbeit während der Coronakrise geregelt? Welche Besonderheiten gelten für außertarifliche Angestellte? Können Führungskräfte zur Kurzarbeit gezwungen werden? In der 13. Ausgabe des VAA-Videoblogs „Alles, was recht ist“ beleuchtet Gerhard Kronisch, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Hauptgeschäftsführer des VAA, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kurzarbeitsregelungen in der Industrie.

Mehr Videos

Alle News in einer App

Hinweis zu Wartefristen

Für Neumitglieder im VAA gelten bis zur erstmaligen Inanspruchnahme des Juristischen Service Wartefristen. Für die Rechtsberatung beträgt diese Frist 1 Monat nach Verbandseintritt, für den Rechtsbeistand (außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber) 3 Monate und für den Rechtsschutz (Vertretung vor den Arbeitsgerichten) 6 Monate. Weitere Details in unseren Rechtsschutzrichtlinien.