Digitales Zugangsrecht: BAVC und VAA schließen Sozialpartnervereinbarung

07.09.2023 Kategorie:  Interessenvertretung ,  Tarifpolitik

Um die Sozialpartnerschaft weiterhin zukunftsfähig zu halten, ist die Möglichkeit digitaler Kommunikationswege zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten essenziell. Dazu gehören auch online durchgeführte Sprechstunden und Sitzungen. Foto: martin-dm – iStock

Um die Sozialpartnerschaft weiterhin zukunftsfähig zu halten und eine zeitgemäße digitale Kommunikation zwischen Gewerkschaften und Beschäftigten zu ermöglichen, haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der VAA eine Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht geschlossen.

Ob MS Teams oder Webex: Neue digitale Kommunikationswege haben sich zum Standard in den Unternehmen entwickelt. Damit nehmen auch ortsflexible Arbeitsmodelle gerade für akademisch gebildete Beschäftigte zu. Dagegen befindet sich das Zugangsrecht der Gewerkschaften noch im analogen Zeitalter. „Wir kennen alle die Aushänge an den schwarzen Brettern in den Betrieben“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow. „Das Problem dabei ist: Immer weniger Beschäftigte sind vor Ort und schauen hin.“ Wer zunehmend digital arbeite, den erreichen längst nicht mehr alle Informationen. „Aber eine Sozialpartnerschaft kann nur dann gut funktionieren, wenn die gewerkschaftliche Kommunikation mit den Beschäftigten gewährleistet ist.“ Deswegen müssten etwa Tarifabschlüsse und betriebliche Vereinbarungen möglichst schnell und transparent zugänglich gemacht und erklärt werden. „Nur dann ist auch nachhaltig für Akzeptanz in der Belegschaft gesorgt, was im Übrigen auch Konflikte in den Unternehmen zu vermeiden hilft.“

In ihrer Sozialpartnervereinbarung vom 7. September 2023 sind sich die Sozialpartner einig über die grundsätzliche Umsetzbarkeit des digitalen Zugangsrechts bei Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte. Demnach können Betriebe dem VAA neben dem analogen auch ein digitales Zugangsrecht einräumen. Dabei sollen die jeweils betrieblich bestehenden Kommunikationswege genutzt werden. Die konkrete Ausgestaltung des digitalen Zugangs soll auf betrieblicher Ebene durch Unternehmen und betriebliche Funktionsträger des VAA abgestimmt werden. Die Sozialpartner unterstützen die Betriebsparteien bei Bedarf beratend. Ferner sollen digitale Zugangswege und Kommunikationskanäle im Betrieb in geeigneter Weise neben dem bekannten physischen Zugang für den VAA geöffnet werden.

„Sowohl der BAVC als auch wir, die gewerkschaftliche Vertretung der Fach- und Führungskräfte in den Chemie- und Pharmaunternehmen, sind uns sicher: Mit dieser Sozialpartnervereinbarung sind wir auf einem guten Weg, unsere Sozialpartnerschaft fit für die moderne Arbeitswelt mit zunehmend hybriden Arbeitsmodellen zu machen“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Gilow.

 

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  • Sozialpartnervereinbarung zum digitalen Zugangsrecht (2023)