BAVC und VAA verlängern Öffnungsklausel erneut
Aufgrund der Coronapandemie hatten sich BAVC und VAA im März 2020 auf eine Öffnungsklausel zu § 5 des Manteltarifvertrags für akademisch gebildete Angestellte in der chemischen Industrie über einheitliche betriebliche Regelungen der Kurzarbeit verständigt und diese mehrfach verlängert – zuletzt Mitte August 2023. Ausschlaggebend dafür waren der von Russland geführte Angriffskrieg in der Ukraine und die Krise der Chemieindustrie. „Auch 2024 dauert der Krieg weiter an“, betont VAA-Geschäftsführer Stephan Gilow. „Leider bestehen die teils enormen wirtschaftlichen Risiken für sehr viele Chemieunternehmen in Deutschland unverändert fort.“ Deshalb sei die Klausel Mitte Dezember 2023 erneut verlängert worden.
In der mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geltenden Öffnungsklausel für das erste Halbjahr 2024 heißt es: „Macht die konjunkturelle Entwicklung infolge von Auftragsrückgängen und Ertragseinbrüchen größere Produktionseinschränkungen erforderlich, kann zur Erreichung einer unternehmens- oder betriebseinheitlichen Regelung der Kurzarbeit von den Vorschriften des § 5 abgewichen werden.“ Die kollektive Regelung ist bis zum 30. Juni 2024 befristet.
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Öffnungsklausel § 5 Akademiker-Manteltarifvertrag 2024313 KB Download PDF