ChemieGeschichte(n) – 355. Geburtstag von Herman Boerhaave

Ein Prosit zum Jahreswechsel

Unter der Überschrift „ChemieGeschichte(n)“ wirft das VAA Magazin einen Blick auf Meilensteine der chemisch-pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis. Im Mittelpunkt stehen Personen, Dinge oder Ereignisse, die Geschichte gemacht haben und deren Einflüsse bis heute spürbar sind.

So passiert Ende vergangenen Jahres: Ein Dezemberabend in der traumhaft schönen luxemburgischen Stadt Vianden. Auf den Fernsehbildschirmen des Hotels läuft ein Alptraum: das WM-Match Deutschland gegen Costa Rica. Die Partie, stellenweise mehr Krampf als Kampf, geht zwar schlussendlich 4:2 für die Deutschen aus. Doch das nützt alles nichts. Als Gruppendritter scheidet die von Hansi Flick trainierte Truppe aus. In der Vorrunde. Benötigt wird nun ein Glas stärkeren Alkohols, um den Frust über diese ohnehin surreale Winter-WM in Katar hinunterzuspülen.

„Darf es etwas Bitteres sein?“, fragt der Barkeeper hinter dem Tresen. Jawoll, das darf es. Und wenig später stehen da zwei Gläschen Buff auf dem Tisch. Ein hochprozentiges Gebräu lokaler Provenienz auf Kräuterbasis. Es habe ihm bei einer ersten Degustation die Zehnägel aufgerollt, hatte der Barkeeper vor dem Servieren noch hinzugefügt. Er sollte damit nicht zu viel versprechen. Allein: Das Getränk passte hervorragend zum Abend und zu der besonderen Stimmung und hat sich – mindestens – einen Ehrenplatz im Rahmen dieser Rubrik des VAA Magazins verdient.

Produziert wird der „Maagbitter“ vom Unternehmen Pitz-Schweitzer, laut Auskunft auf der firmeneigenen Website ein seit 1840 bestehender Familienbetrieb. Die Rezeptur wiederum kommt den Angaben zufolge „direkt aus der Feder“ von Herman Boerhaave. Und dieser aus den Niederlanden stammende Chemiker, Mediziner und Botaniker wurde am 31. Dezember 1668, vor 355 Jahren also, im Städtchen Voorhout geboren.

Der Tausendsassa lehrte und forschte vornehmlich an der Universität Leiden, im 17. Jahrhundert eine Topadresse für alle, die sich der Medizin und den Naturwissenschaften widmen wollten. Boerhaave machte sich unter anderem um einen der ältesten Botanischen Gärten der Niederlande – den Hortus Botanicus Leiden – verdient, entdeckte den Harnstoff und verfasste ein Grundlagenwerk der praktischen Medizin, das angeblich noch von Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe höchstselbst konsultiert wurde.

Von einem besonderen Ereignis im Leben des umtriebigen Wissenschaftlers weiß die Internetenzyklopädie Wikipedia zu berichten: „Das Boerhaave-Syndrom, welches nach ihm benannt wurde, bezeichnet die Ruptur der Speiseröhre bei heftigem Würgen, Husten oder Erbrechen. Boerhaave soll selbst gern an ausschweifenden Essgelagen teilgenommen haben. Als dabei einmal einem Freund die Speiseröhre riss und dieser anschließend starb, wurde er kurz nach seinem Tod durch Boerhaave obduziert. Dieser erkannte die Todesursache und gab ihr seinen Namen.“

Womit wir – in gewisser Weise – wieder beim angeblich verdauungsfördernden Magenbitter gelandet wären, der im Übrigen nicht nach Boerhaave benannt ist, sondern nach dem Nachfahren eines Mannes, der dem Arzt angeblich die genaue Zusammensetzung seines Elixiers abluchste: Friedrich-Wilhelm-Ludwig Buff. Überzeugte Konsumenten schätzen das extrem zuckerarme Gebräu aus einem ganz praktischen Grund: „Buff verdreift de Suff“, heißt es in Luxemburg. Meint in etwa: Buff vertreibt den Kater. Und das ist ja nun allemal Anlass, zum Jahreswechsel auf den 1738 verblichenen Herman Boerhaave anzustoßen. Prosit Neujahr!

Glückwünsche

Miträtseln und gewinnen!

Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner der Oktoberausgabe: Dr. Anja Hirsch, Werksgruppe CSL Behring, Brigitte Riechmann, Einzelmitglied Landesgruppe Südwest, und Dr. Torsten Priester, Werksgruppe Grace. Für diese Ausgabe ist der Einsendeschluss der 15. Januar 2024. Nach Ablauf der Frist wird die Lösung auf der VAA-Website eingestellt. Das Lösungswort bezeichnet wieder einen Begriff aus der Chemie. Die Lösung des Sudokurätsels wird ebenfalls im Internet eingestellt. Bitte Rückmeldungen per E-Mail (redaktion@remove-this.vaa.de), Fax (+49 221 160016) oder Post an die VAA-Geschäftsstelle Köln (Mohrenstraße 11 – 17, 50670 Köln) senden. Unter den richtigen Einsendungen werden drei VAA-Mitglieder gezogen, die jeweils einen Wunschgutschein im Wert von 25 Euro erhalten.

Leserbriefe

Zum Artikel „Diskussion um Industriestrompreis“,  Ausgabe Oktober 2023

So wie die „Energiewende“ in Deutschland ausgeführt wird, werden wir auch in 20 Jahren noch strukturell hohe und damit nicht wettbewerbsfähige Stromkosten haben. Um Dunkelflauten auszugleichen, werden sporadisch betriebene und damit völlig unwirtschaftliche konventionelle Kraftwerke in großer Zahl bereitgehalten werden müssen. Ein Industriestrompreis ohne Milestone-Planung für die zeitnahe Absenkung der allgemeinen Strompreise führt zu einer Dauersubvention zulasten der Bevölkerung und nicht begünstigter Betriebe. Sinnvoller Strukturwandel (Energieeinsparung, unternehmenseigene Windparks, ja – auch Standortverlagerung) wird so verzögert. Das Geld sollte besser in staatliche Förderung von F&E investiert werden, zum Beispiel in die Entwicklung von Speichertechnologien für erneuerbar erzeugten Strom, Einsatz von Wasserstoff und Verbrauch von Kohlenstoffdioxid in Stoffwandlungsprozessen oder Kernfusion. Die Position des VAA setzt somit leider an der völlig falschen Stelle an. Ich warne davor, einem nach Subventionen rufenden Arbeitgeberverband auf den Leim zu gehen.

Dr. Volker Schmidt, Pinneberg

Zum Artikel „Kein Elterngeld für Kinder von Leistungsträgern?“,  ULA Nachrichten, Ausgabe Oktober 2023

Mit Erstaunen lese ich „kein Elterngeld für Kinder von Leistungsträger“. Wo man doch liest, dass unsere Regierung ab ein Einkommen von 150.000 Euro (beziehungsweise 300.000 Euro bei Ehepaaren) die Elterngeldzahlung „einstellt“.

Die Zahl von 435.000 betroffenen halte ich sehr überhöht. Wer, bitte, hat bei einem so hohen Einkommen kleine Kinder insbesondere Neugeborene? Bitteschön ausgenommen Adoptivkinder, deren Förderung ist nicht originäres Ziel des Elterngeldes. Ziel des Elterngelds ist die Unterstützung von bedürftigen jungen Familien mit Neugeborenen. Ich selber (Vater von 20-, 23-, 27-jährigen Kindern) durfte mich 1995 mit vier Monaten 600 D-Mark zufriedengeben (mit Progressionsvorbehalt) bei deutlich unter 100.000 Euro … Erziehungsurlaub unbekannt …

Tut mir leid, das hier ist Gejammere auf hohem bis höchstem Niveau. Ich hätte gern andere Dinge gelesen. Danke, so was nicht. Und gottlob haben wir Bundesgerichte, die groben Unfug geraderücken. Die Pendlerpauschale ab x Kilometer verschwand schnell …

Tilman Sirch, Schifferstadt

Es kam bisher noch nie vor, aber dieser Artikel hat mich so stark irritiert, dass ich beschlossen habe, Ihnen einen Leserinnenbrief zu schicken.

Der Artikel befasst sich mit der Senkung der Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld von 300.000 Euro auf 150.000 Euro. Egal, welche Meinung man zu dem Thema hat, berichtet dieser Artikel einseitig und teilweise in einer Sprache auf Stammtischniveau. Beispiel für den Stammtisch: „Verweigerung des Kinderkriegens“. Das kann man doch bestimmt mit einer journalistischen Ausbildung besser schreiben. Hierdurch wird eine informierte Meinungsbildung auf Basis des Artikels für LeserInnen beeinflusst und in eine bestimmte Richtung manipuliert.

Ich erwarte, dass in einem Artikel, der sich mir als Leserin als „Nachrichten“ präsentiert, zumindest alle relevanten Informationen vorkommen, die man durch wenig Rechercheaufwand (ich habe zehn Minuten im Internet nachgelesen) herausfinden kann. Hierzu gehört zum Beispiel:

1) Pressemitteilung des Petitionsausschusses des Bundestags zu dieser Petition (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-970576): Hier wird beispielsweise dargestellt, warum das Ministerium überhaupt sparen muss, und gelistet, welche Alternativen das Ministerium zu dieser Einsparung gehabt hätte. Es gab offenbar nur drei Optionen, da die vom Finanzministerium (Leitung: FDP) vorgegebene Einsparung aus dem Familienministerium kommen muss: a) Elterngeld b) Unterhaltsvorschuss c) Kinderzuschlag. Der Artikel in Ihrem Magazin suggeriert, dass die Initiative zur Einsparung vom Familienministerium ausging.

2) Einordnung des Einkommens von 150.000 Euro in die Gesamtbevölkerung: Ich habe den Rechner des Instituts der Deutschen Wirtschaft verwendet (https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/HTML/2020/Einkommensverteilung/index.html). Der Einfachheit halber habe ich das Bruttoeinkommen von 150.000 Euro halbiert, um auf das fiktive Nettoeinkommen von 4.300 Euro im Monat für ein Paar mit zwei Kindern zu kommen. In der Gesamtbevölkerung ist dann die Einordnung, dass man mit diesem Einkommen zu den reichsten fünf Prozent gehört (95 Prozent sind also ärmer). Im Vergleich zu allen Paaren mit Kindern steigt man sogar in die reichsten vier Prozent auf.

Ihr Artikel verwendet an mehreren Stellen Begriffe wie „bürgerliche Mitte“, „Mittelstand“, „Mitte der Gesellschaft“. Natürlich sind diese Begriffe nicht scharf definiert, aber zumindest sollte man sich darüber klar sein, dass die von der Kürzung betroffene Gruppe definitiv nicht zum Einkommensmittelfeld gehört. Ganz ehrlich, als ich diese Zeilen gelesen habe, kam bei mir die Frage auf, ob die AutorInnen noch abgehobener sind vom echten Leben als so manche PolitikerInnen.

3) Es fehlt die Info, wer die Petition überhaupt eingebracht hat (Frau Verena Pausder, Gründerin und Erbin, durch gesellschaftliches Engagement bekannt. Quelle: Wikipedia).

4) Die Vorschläge von Frau Pausder, wo das Geld besser eingespart werden sollte (Beispiel-Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elterngeld-pausder-verteidigt-petition-gegen-elterngeldstreichung/29434776.html). Sie schlägt vor: steuerliche Begünstigung von Diesel und Kerosin, sowie das steuerliche Dienstwagenprivileg. Hier kann der Verdacht aufkommen, dass im VAA Magazin diese Information bewusst weggelassen wurde, um die Leserschaft nicht zu verärgern (siehe oben, Stichwort Manipulation).

Fazit: Man darf zum Thema unterschiedlicher Meinung sein. Sicherlich hatte Frau Pausder gute Absichten und interessante Alternativvorschläge gemacht. Und die sollten auch diskutiert werden. Im VAA Magazin wird aber weder diskutiert noch werden die wichtigen Informationen ausgewogen (oder überhaupt) geliefert. Was bleibt, ist der von mir oben bereits beschriebene ungute Eindruck. Ich muss mir die Frage stellen, ob die anderen Artikel ebenfalls so lückenhaft recherchiert sind und die Zeit, die ich zum Lesen des Magazins verwende, verschwendet ist. Oder schlimmer, wessen Interessen der VAA tatsächlich vertritt und ob der VAA unabhängig berichtet.

Hier zitiere ich gern noch einen Gastkommentar aus dem Handelsblatt, den ich zufällig bei meiner Zehn-Minuten-Recherche gefunden habe: „Wir haben es hier mit einem Paradebeispiel von Lobbyismus privilegierter Gruppen zu tun, denen es gelingt, ihre Interessen medienwirksam und manipulativ zu vertreten.“ ... „Jammern auf höherem Niveau geht kaum: Was ist mit den Wünschen von Reinigungskräften, Krankenpflegerinnen im Schichtdienst, Altenpflegern und Verkäuferinnen? Arbeiten die etwa nicht hart? Sie waren es, die in der Coronapandemie den Laden am Laufen gehalten haben, aber nie in ihrem Leben auch nur in die Nähe eines Haushaltseinkommens von 150.000 Euro gelangen werden“ (Quelle: https://www.handelsblatt.com/meinung/homo-oeconomicus/gastkommentar-homo-oeconomicus-der-lobbyismus-der-privilegierten-nervt-/29337108.html).

Dr. Alexandra Kienast, Butzbach

Anmerkung der Redaktion: Die Redaktion des VAA Magazins behält sich vor, Leserbriefe in der Printausgabe des VAA Magazins aus Platzgründen zu kürzen.

Schreiben Sie uns!

Ein lebendiges Magazin lebt nicht zuletzt vom lebhaften Meinungsaustausch seiner Leser. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mit dem VAA Magazin nicht nur eine hoffentlich angenehme und interessante Lektüre, sondern auch ein Forum für Diskussionen, Kritik und Anregungen bieten. Hat Ihnen etwas überhaupt nicht gefallen? Oder vielleicht besonders gut? Schreiben Sie uns! Konstruktiv, kontrovers, kritisch – ganz wie Sie mögen. Aber bitte vergessen Sie dabei nicht, auch Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben. 

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Wichtige Termine für 2023 und 2024

  • 15.12.2023    FKI-Seminar „Schnell lesen“, digital
  • 15.01.2024    FKI-Seminar „Hochproduktiv arbeiten“, digital
  • 12.02.2024    FKI-Seminar „Prioritäten setzen und umsetzen“, digital
  • 01.03.2024    Vorstands- und Beiratssitzung, Köln
  • 17.03.2024    Kommission Führung, digital
  • 20.03.2024    FKI-Seminar „Bewerbung – punkten im Vorstellungsgespräch“, digital
  • 21.03.2024    FKI-Seminar „Selbstführung – Schlüssel zu mehr Erfolg“, digital
  • 12.04.2024    Vorstandssitzung, digital
  • 17.04.2024    FKI-Seminar „Souverän präsentieren und auftreten“, digital
  • 19. – 20.04.2024    Aufsichtsrätetagung, Freiburg
  • 03. – 04.05.2024    Delegiertentagung, Düsseldorf
  • 07. – 08.06.2024    Klausurtagung, Köln
  • 17.06.2024    Kommission Führung, digital
  • 17. – 19.06.2024    Betriebsrätekonferenz, Mainz

Aktuelle Informationen zu den Terminen sowie den konkreten Durchführungsformaten finden sich unter www.vaa.de, auf der Mitgliederplattform MeinVAA unter mein.vaa.de und auf der Website des Führungskräfte Instituts (FKI) unter www.fki-online.de.

Vorschau auf die Ausgabe Februar 2024

  • Spezial: Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz
  • Branche: Deutscher Chemie-Preis im Dezember
  • Recht: Juristischer Service beim VAA

Impressum

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